60 Enterprise-Festplatten
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage Datum: 13.05.2026 - 06:17 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im o.g. Verfahren erreichte uns eine Bieterfrage, die wir in diesem Zuge beantworten.

Frage:
"Sie fordern in der Leistungsbeschreibung der Festplatte mindestens 24TB nutzbare Kapazität. Eine HDD mit 24TB Kapazität hat nicht unbedingt auch 24TB nutzbare Kapazität.Gehe ich von daher recht in der Annahme, das eine HDD mit einer angegebenen Kapazität von 24TB nicht akzeptiert wird?"

Antwort:
Mit der Anforderung "mindestens 24 TB nutzbare Kapazität" sind Festplatten mit einer vom Hersteller angegebenen Kapazität von mindestens 24 TB gemeint. Eine geringfügige Abweichung der tatsächlich nutzbaren Kapazität aufgrund von Formatierung oder Herstellerdefinition ist hierbei akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Zentralen Beschaffung der TU Dortmund

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