Hochskaliertes 6G KI Backbone für große Sprachmodelle
Der Lehrstuhl für Kommunikationsnetze der Technischen Universität Dortmund führt Forschungsarbeiten im Bereich der 6G-Mobilfunktechnologien durch. Für die Simulation, Analyse und Entwicklung von Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI) im Kontext von 6G-Netzen wird ein Hochskaliertes 6G KI-Backbone für große Sprachmodelle benötigt, das als zentrale Rechenressource für datenintensive Trainings- und Inferenzprozesse sowie Simulationen dient.
Sollten Sie eine Ortsbesichtigung wünschen, um die Lieferwege sowie den Aufstellort in Augenschein zu nehmen, wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals an die Vergabestelle/den Auftraggeber. Schwierigkeiten bei Lieferung und Einbringung durch Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten gehen zu Lasten des Bieters.
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Die Vergabe- und Vertragsbedingungen gelten ausschließlich in deutscher Sprache. Das Angebot sowie sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu fertigen/einzureichen.Ausnahme: Die Datenblätter sind auch in englischer Sprache zulässig.Der Schriftverkehr und die Kommunikation auch nach der Auftragserteilung ist in deutscher Sprache zu führen.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagenim Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV (unternehmensbezogene Unterlagen) nachzufordern.Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nicht älter als 12 Monate
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt oder, sofern Skonto gewährt wird, innerhalb der vom Bieter genannten Frist unter Abzug des eingeräumten Skontobetrages.Bitte beachten Sie, dass das Angebot eines Skontos bei der Angebotsauswertung nur berücksichtigt werden kann, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Tagen eingeräumt wird. Im Übrigen wird auf §§ 15 und 17 VOL/B verwiesen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- EU-Sanktionspaket (Vordruck 523): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022