Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um ein umfassendes Ersatzneubauprojekt des Kiesbergtunnels auf der Landesstraße L 70. Charakteristisch für den bereits 1970 in Betrieb genommenen Straßentunnel ist seine zweigeschossige Ausführung, bei der die beiden jeweils zweispurigen Richtungsfahrbahnen größtenteils übereinander geführt werden. Aufgrund veralteter Betriebstechnik und altersbedingter Betonschäden besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Die konstruktiven Besonderheiten des Ingenieurbauwerks führen zu erhöhten Anforderungen an die Planung und Umsetzung der Maßnahme. Teil des Projekts ist auch ein Ersatzneubau für das abgängige Überführungsbauwerk der L 70 über die Viehhofstraße. Eine detaillierte Darstellung des Projekts und seines Umfangs ergibt sich aus Anlage 8 Projektinformation (Teil der Vergabeunterlagen).
Wegen der hohen projektspezifischen Anforderungen und der besonderen Komplexität wird als Projektabwicklungsmodell die "Integrierte Projektabwicklung" (IPA) gewählt. Ziel ist es, durch geeignete Rahmenbedingungen eine partnerschaftliche und zielorientierte Umsetzung des Projekts zu gewährleisten. Zentrales Element ist ein gemeinsamer Allianzvertrag (Mehrparteienvertrag) zwischen dem Auftraggeber und den maßgeblichen Schlüsselpartnern für Planung und Bauausführung. Einzelheiten zur IPA und die wesentlichen vertraglichen Regelungen des künftigen Allianzvertrags sind in einem Eckpunktepapier zusammengefasst, das als Anlage 9 (Teil der Vergabeunterlagen) beigefügt ist.
Zur Umsetzung des Projekts ist die Vergabe der folgenden fünf Vergabepakete durch den Auftraggeber vorgesehen:
VP1 - Objekt- und Fachplanungen Konstruktion VP2 - Fachplanung betriebstechnische Ausstattung VP3 - Ausführung Abbruch/Entsorgung/BaulogistikVP4 - Ausführung konstruktive Gewerke VP5 - Ausführung betriebstechnische Ausstattung.
Dieses Vergabeverfahren betrifft nur VP3 - Ausführung Abbruch/Entsorgung/Baulogistik. Für die weiteren Vergabepakete werden eigenständige Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Eine detaillierte Beschreibung des Vergabepakets ist der Anlage 8 Projektinformation (Teil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
S. Anlage 10 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen)
Siehe Bewerberinformation (Teil der Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb)
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind:
§ 160 GWB(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Siehe § 16a EU VOB/A
s. Anlage 3 der Vergabeunterlagen (Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB)
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 20,0 Mio. EUR netto
Detaillierte Informationen sind der Anlage 2 "Tabelle MA Eignung, Bewerberauswahl", Blatt "1a_MA Eignung" zu entnehmen.
Aktueller Nachweis des Versicherers bzw. Kreditinstituts über eine bestehende Versicherung mit folgenden Deckungssummen liegt vor:
Mind. 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert) Mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert)
Referenz "Hauptverantwortliche Koordination und Umsetzung Baulogistik"
Detaillierte Informationen sind der Anlage 2 "Tabelle MA Eignung, Bewerberauswahl", Blatt "1a_MA Eignung" zu entnehmen, dort Referenz Ziffer 2.1.
Referenz "Ausführung Abbruch bzw. Rückbau"
Detaillierte Informationen sind der Anlage 2 "Tabelle MA Eignung, Bewerberauswahl", Blatt "1a_MA Eignung" zu entnehmen, dort Referenz Ziffer 2.2.
Referenz "Ausführung Spezialtiefbauarbeiten"
Detaillierte Informationen sind der Anlage 2 "Tabelle MA Eignung, Bewerberauswahl", Blatt "1a_MA Eignung" zu entnehmen, dort Referenz Ziffer 2.3.
Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Kompetenz: Planung und Umsetzung Baufeldfreimachung 2. Kompetenz: Erstellen und Umsetzen Stoffstrommanagement3. Kompetenz: Entwicklung und Umsetzung Abbruchkonzept eines vorgespannten Brückenbauwerks 4. Kompetenz: Mitarbeit in einem Infrastrukturprojekt unter Anwendung eines IPA-/Allianzvertragsmodells 5. Kompetenz: Kompetenz BIM-Nutzung im Rahmen eines Infrastrukturprojekts
Für jedes Kompetenzkriterium können bis zu zwei Referenzen benannt und beschrieben werden. Detaillierte Informationen sind der Anlage 2 "Tabelle MA Eignung, Bewerberauswahl", Blatt "1b_Bewerberauswahl" zu entnehmen.
Siehe Vergabeunterlagen