Bei der geplanten Baumaßnahme "Wuppertal Kiesbergtunnel, Ersatzneubau" handelt es sich um ein umfassendes Sanierungs- sowie Neubauprojekt des Kiesbergtunnels auf der Landesstraße L 70. Diese verbindet das Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A 46) mit der Wuppertaler Südstadt. Der im Jahr 1970 freigegebene Kiesbergtunnel soll grundhaft saniert werden. Er ist doppelstöckig ausgeführt, sodass die jeweils zweispurigen Richtungsfahrbahnen nicht parallel, sondern überwiegend übereinander verlaufen. In Fahrtrichtung vom Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A 46) nach Wuppertal verläuft der Verkehr durch die untere Röhre mit einer Gesamtlänge von ca. 1.043 m. Davon entfallen 855 m auf den bergmännischen Tunnelabschnitt, 50 m auf das Rahmenbauwerk Ost sowie 138 m auf das Rahmenbauwerk West. Die obere Röhre in Gegenrichtung von der Wuppertaler Südstadt zum Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A46) weist eine Länge von 855 m auf und besteht ausschließlich aus einem bergmännisch hergestellten Tunnelabschnitt. Darüber hinaus ist vorgesehen, für das abgängige Überführungsbauwerk der L 70 über die Viehhofstraße einen Ersatzneubau zu errichten.
Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere:
- die grundhafte Sanierung der Tunnelanlage, - Anpassungen der Verkehrsanlagen, - die Erneuerung bzw. Anpassung der betriebstechnischen Ausstattung, - sowie den Ersatzneubau eines Ingenieurbauwerks.
Als Projektabwicklungsmodell wurde die Integrierte Projektabwicklung ("IPA") gewählt. In diesem Modell werden die Rahmenbedingungen (Kultur, Organisation, Ökonomie und Methoden) so ausgestaltet, dass sie die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten für die Erreichung der Projektziele des Auftraggebers bestmöglich fördern. Kern des IPA-Modells ist ein einheitlicher, zwischen dem Auftraggeber und den fünf maßgeblichen Schlüsselpartnern für Planung und Bau geschlossener Allianzvertrag (Mehrparteienvertrag). Nähere Angaben dazu finden Sie in der Anlage 1 Projektinformationen sowie Anlage 12 Eckpunktepapier des Allianzvertrages (Teil der Vergabeunterlagen).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen eines Baukostensachverständigen. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang sind der Anlage 2 Leistungsbeschreibung Baukostensachverständiger (Teil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Daneben bestehen weitere Erfüllungsorte - der Sitz des Baukostensachverständigen sowie die noch einzurichtende Co-Location (voraussichtlich in Wuppertal).
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums Preis werden bewertet 1. Summe der Teilpauschalen (5%) 2. Stundensatz Mitglied Kernprojektteam (20%)3. Stundensatz sonstige Mitarbeiter des Unternehmens (Mindestqualifikation Ingenieur o. Architekt) (15%)
S. Anlage 11 Tabelle Zuschlagskriterien (Teil der Vergabenuterlagen)
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums Qualität, Qualifikation des Kernprojektteams Projektleiter werden bewertet: 1. Berufserfahrung (5%) 2. Projektspezifische Erfahrung (IPA) (10%)3. Projektspezifische Erfahrung (Baukostenprüfung Tunnelbau inklusive betriebstechnischer Ausstattung) (5%)
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums Qualität, Qualifikation des Kernprojektteams Projektmitarbeiter werden bewertet: 1. Berufserfahrung (5%) 2. Projektspezifische Erfahrung (IPA) (10%)3. Projektspezifische Erfahrung (Baukostenprüfung Tunnelbau inklusive betriebstechnischer Ausstattung) (5%)
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind:
§ 160 GWB(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im zulässigen gesetzlichen Rahmen (§ 56 VgV) nachzufordern, zu berichtigen und aufzuklären.
Siehe Anlage 6 Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich festangestellten Mitarbeiter mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur - Mindestanzahl: 4
S. Anlage 4 Formblatt Eignung (Teil der Vergabeunterlagen)
Referenz: Baukostenprüfung im Rahmen eines IPA-Projekts
Referenz Erfahrung mit Baukostenprüfungen im Infrastrukturbereich
Sofern mehr als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, wählt die Auftraggeberin die besten drei Teilnehmer anhand von einzureichenden Referenzen aus. Die Auswahl der besten 3 Bewerber erfolgt nach folgender Systematik: Für die nachfolgenden Kriterien werden Punkte vergeben. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Angebot aufgefordert. Wenn mehr als 3 Bewerber Punktgleich sind, entscheidet zunächst die Punktzahl in Kriterium 1, dann die Punktzahl in Kriterium 2, dann die Punktzahl in Kriterium 3 und dann das Los.
Folgende Referenzen werden gefordert:
1. Referenzen über die Leistungen der Baukostenprüfung mit Selbstkostenerstattung.2. Referenzen über die Tätigkeit als Baukostenprüfer in IPA-Projekten.3. Referenzen über die Tätigkeit als Baukostenprüfer in Tunnelbau-Projekten (Verkehrstunnel) inklusive Prüfung betriebstechnischer Ausstattung.
S. Anlage 5 Formblatt Bewerberauswahl (Teil der Vergabeunterlagen)