Bei der geplanten Baumaßnahme "Wuppertal Kiesbergtunnel, Ersatzneubau" handelt es sich um ein umfassendes Sanierungs- sowie Neubauprojekt des Kiesbergtunnels auf der Landesstraße L 70. Diese verbindet das Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A 46) mit der Wuppertaler Südstadt. Der im Jahr 1970 freigegebene Kiesbergtunnel soll grundhaft saniert werden. Er ist doppelstöckig ausgeführt, sodass die jeweils zweispurigen Richtungsfahrbahnen nicht parallel, sondern überwiegend übereinander verlaufen. In Fahrtrichtung vom Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A 46) nach Wuppertal verläuft der Verkehr durch die untere Röhre mit einer Gesamtlänge von ca. 1.043 m. Davon entfallen 855 m auf den bergmännischen Tunnelabschnitt, 50 m auf das Rahmenbauwerk Ost sowie 138 m auf das Rahmenbauwerk West. Die obere Röhre in Gegenrichtung von der Wuppertaler Südstadt zum Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A46) weist eine Länge von 855 m auf und besteht ausschließlich aus einem bergmännisch hergestellten Tunnelabschnitt. Darüber hinaus ist vorgesehen, für das abgängige Überführungsbauwerk der L 70 über die Viehhofstraße einen Ersatzneubau zu errichten.
Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere:
- die grundhafte Sanierung der Tunnelanlage, - Anpassungen der Verkehrsanlagen, - die Erneuerung bzw. Anpassung der betriebstechnischen Ausstattung, - sowie den Ersatzneubau eines Ingenieurbauwerks.
Als Projektabwicklungsmodell wurde die Integrierte Projektabwicklung ("IPA") gewählt. In diesem Modell werden die Rahmenbedingungen (Kultur, Organisation, Ökonomie und Methoden) so ausgestaltet, dass sie die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten für die Erreichung der Projektziele des Auftraggebers bestmöglich fördern. Kern des IPA-Modells ist ein einheitlicher, zwischen dem Auftraggeber und den fünf maßgeblichen Schlüsselpartnern für Planung und Bau geschlossener Allianzvertrag (Mehrparteienvertrag). Nähere Angaben dazu finden Sie in der Anlage 1 Projektinformationen sowie Anlage 12 Eckpunktepapier des Allianzvertrages (Teil der Vergabeunterlagen).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Wirtschaftsprüfer. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang sind der Anlage 2 Leistungsbeschreibung Wirtschaftsprüfer (Teil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Daneben bestehen weitere Erfüllungsorte - je nachdem, wo die zu prüfenden Unternehmen ihren Sitz oder Niederlassung haben.
S. Anlage 11 Tabelle Zuschlagskriterien (Teil der Vergabenuterlagen)
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind:
§ 160 GWB(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im zulässigen gesetzlichen Rahmen (§ 56 VgV) nachzufordern, zu berichtigen und aufzuklären.
Siehe Anlage 6 Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB
Zulassung als Wirtschaftsprüfer oder gleichwertige Zulassung gemäß dem Recht des Niederlassungsstaates (mind. zwei Teammitglieder).
S. Anlage 4 Formblatt Eignung (Teil der Vergabeunterlagen)
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit mind. den folgenden Deckungssummen (pro Jahr, 2-fach maximiert):
- Personenschäden: 2,0 Mio. EUR- Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: 3,0 Mio. Euro
Referenz: Abgeschlossene Kostenprüfung für ein Planungs- oder Bauunternehmen im Rahmen eines IPA-Projekts
Referenz: Prüfung von Kostenverrechnungssätzen eines Bauunternehmens
Sofern mehr als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, wählt die Auftraggeberin die besten drei Teilnehmer anhand von einzureichenden Referenzen aus:
1. Anzahl der Referenzen über die abgeschlossene Prüfung von allgemeinen Geschäftskosten von Planungs- oder Bauunternehmen in Projekten mit Selbstkostenerstattungsverträgen.
2. Anzahl der Referenzen über die abgeschlossene Prüfung Personalverrechnungssätze Planungsbüro
S. Anlage 5 Formblatt Bestenauswahl (Teil der Vergabeunterlagen)