Verfahrensangaben

IT-Hardware für einen Ceph-Storage-Cluster

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2026
23.11.2026 12:00 Uhr
23.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels
USt-ID: DE308022782
Adenauerallee 127
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vergaben@leibniz-lib.de
08935816000

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30210000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Beschaffung und betriebsfertige Lieferung von Hardwarekomponenten für einen Ceph-Storage-Cluster mit 100 Gbit/s-Cluster-Netzwerk.
Geliefert werden sollen folgende Hardwarekomponenten:
-
Storage-Nodes (inkl. Erstbestückung)
-
Zwei 100-Gbit/s-Switches
-
Alle für den Betrieb erforderlichen Transceiver, DAC/AOC, Glasfaser und Kabel
-
Rackmontage- und Verkabelungskomponenten (z. B. Schienen, Kabelbinder, Labeling)
Die Lieferung muss in betriebsfertigem Zustand erfolgen, vollständig verpackt und dokumentiert.
Es sind keine Montage- oder Inbetriebnahmearbeiten durch den Auftragnehmer zu leisten. Die Montage der Nodes, Switches und Verkabelung erfolgt durch die Auftraggeberin.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nähere Leistungsanforderungen an den Beschaffungsgegenstand bestimmt der Anforderungskatalog. Eine Abweichung von den Eigenschaften an die gestellten Mindestanforderungen ist nur in positiver Weise erlaubt (Vorteil für die Auftraggeberin), z. B. durch Zusatzfunktion/en oder durch Übererfüllung der geforderten Eigenschaft/en. Bei Zweifeln hat der Bieter mindestens die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Bei einer negativen Abweichung behält sich die Auftraggeberin eine nachträgliche Aufklärung vor und prüft im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die Möglichkeit eines Angebotsausschlusses. Sofern durch ausdrücklichen Hinweis auch gleichwertige Produkte zugelassen werden, sind auch dann jedenfalls die zwingenden Mindestanforderungen einzuhalten.
3.1 Storage-Nodes
Jeder Storage-Node muss leistungsfähig genug für eine Vollbestückung mit HDDs sein und folgende Anforderungen erfüllen:
3.1.1 Chassis & Bauform
-19"-Rackmontage, maximal 2 HE pro Node
-24/7-Rechenzentrumsbetrieb geeignet
-Redundante, hot-swap-fähige Netzteile (mindestens 2 x 100 % Leistung)
-Redundante Kühlung mit N+1-Konfiguration (bei Ausfall eines Lüfters ausreichende Kühlleistung)
-Integriertes Remote-Management (ILO/BMC/IPMI) mit dezidierter Management-IP
3.1.2 Prozessor und Speicher
-Eine CPU (Single CPU Server) mit mindestens 48 physischen CPU-Kernen (vergleichbar AMD EPYC Genoa 9454P, Intel Xeon Scalable 3. Gen. oder neuer, oder gleichwertig. Ältere Generationen erfüllen nicht die Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand. Im Zweifel ist die Aktualität vom Bieter nachzuweisen.)
-Mindestens 192 GB DDR5 ECC-RDIMM (6400 MT/s), verteilt auf mindes-tens sechs 32 GB-Module
-Eingebaute, dedizierte Speichercontroller für NVMe und HDDs
3.1.3 Speicher
-12 × 20 TB SAS Enterprise HDD (3,5"), mindestens 24 Hot-Swap-Bays
-Bei Lieferung mindestens 12 Bays mit HDDs bestückt, und mindestens 12 Bays frei
-Erweiterbarkeit auf mindestens 24 HDDs ohne Austausch der Grund plattform
-4 × mind. 3,84 TB Enterprise TLC NVMe SSD (M.2 oder U.2)
-2 × mind. 960 GB M.2 TLC NVMe als redundanter Boot-Speicher (z. B. für Ceph-OSD-Boot-Image)
-HBA/JBOD/Pass-through-Controller für direkten Zugriff auf die Ceph-Datenträger
-Kein klassisches Hardware-RAID für Ceph-OSDs - alle Laufwerke müs-sen einzeln vom Betriebssystem erkannt und adressierbar sein
3.1.4 Netzwerk
-2 × 10 Gb für Client-/Public-Netzwerk
-2 × 100 GbE für dediziertes Ceph-Cluster-Netzwerk
3.1.5 Betriebssystem und Ceph-Kompabilität
-Hardware muss kompatibel sein mit aktuellen stabilen Ceph-Versio-nen und Enterprise-Linux-Distributionen (z. B. RHEL, Debian, Ubuntu LTS)
-Nachweis der Kompatibilität ist im Angebot beizufügen
3.2 Ceph-Cluster
-Die Hardware muss für stabile, skalierbare und zuverlässige Ceph-Operationen geeignet sein
-Die HDDs und NVMe müssen einzeln vom Betriebssystem erkannt und adressierbar sein (keine RAID-Abstraktion)
-Die Nodes sind möglichst gleichmäßig auf drei Racks zu verteilen (z. B. 5 Nodes pro Rack bei 15 Nodes).
-Die drei Racks bilden zukünftig voraussichtlich separate physische Failure Domains
3.3 Cluster-Netzwerk
3.3.1 Anforderungen an die Nodes
Jeder Node muss 2 x 100 GbE unterstützen, redundant auf zwei getrennte Switches.
3.3.2 Switches
-Zwei 100-Gbit/s-Switches
-Pro Switch mindestens 24 × 100-Gbit/s-Ports (mind. QSFP28)
-Mindestens 20 % freie Ports nach Erstinstallation
Non-blocking (volle Bandbreite bei vollem Port-Verkehr)
-Redundante Netzteile (N+1)
-Redundante Lüfter (N+1)
-Jumbo Frames ? 9.000 Byte
-VLAN, LACP oder technisch gleichwertige Link-Aggregation
-IPv4/IPv6, QoS, LLD*, SNMP, Syslog, NTP, SSH, Web- und CLI-Management
-Ausfall eines Switches darf die 100-Gbit/s-Clusteranbindung der Nodes nicht vollständig unterbrechen (Redundanz über zweiten Switch gewährleistet)
3.3.3 Verkabelung
Alle für den Betrieb erforderlichen Transceiver (z. B. SFP28, QSFP28 etc.), DAC (Direct Attach Copper), AOC (Active Optical Cables) und Glasfaser-Verbindungen
3.4 Client-Netzwerk
-Jeder Node muss 2 × 10 GbE für die Client-/Public-Kommunikation bereitstellen.
Die bei der Auftraggeberin vorhandenen ToR-Switche verfügen über 10 GbE Anschlüsse (RJ45).
3.5 Dokumentation
Eine Dokumentation ist durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Diese umfasst mindestens die nachfolgenden Punkte. Die Dokumentation muss in deutscher Sprache und in einem lesbaren Format, wie z. B. PDF, Word, Excel, vorliegen.
3.5.1 Rack- und Netzwerkplan
-Rack Elevations Diagramm (Front/Rückansicht) mit Position aller Nodes, Switches, PowerUnits und ManagementModule.
-Portzuordnungs-Matrix (z. B. Node A ? Switch 1 Port 1, Switch 2 Port 1),
-Redundanzkonfiguration (z. B. Link Aggregation über zwei Switches),
-Kabelverlauf (mit Kabelnummern, Längen, Typen),
-Labeling-System (z. B. "Node-01-Switch1-Port1").
3.5.2 Stückliste mit Seriennummern
-Vollständige Stückliste aller gelieferten Komponenten
-Seriennummern aller Nodes, Switchs Transceiver, Kabel (soweit verfügbar)
3.6 Firmware
BIOS/UEFI, BMC, HBA, NICs, NVME, Backplane und Switches müssen bei Auslieferung auf dem aktuell stabilen und vom Hersteller freigegebenen Firmwarestand laufen. Eine Liste der Firmware-Versionen ist bei Auslieferung beizulegen.
3.7 Ersatzteile und Support
a)Server- und Storage-Nodes einschließlich verbauter Komponenten und 100-Gbit/s-Netzwerk-Switches
Ersatzteilverfügbarkeit für alle gelieferten Komponenten für mind 72 Monate ab Auslieferung.
Dies umfasst sämtliche für den Betrieb der Nodes erforderlichen Hardwarekomponenten.
NBD-Onsite-Service (Next Business Day) für 60 Monate gewährleisten.
Dieser beinhaltet
-Annahme und Erfassung von Störungsmeldungen
-Remote-Diagnose und technische Fehleranalyse
-Vor-Ort-Einsatz spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Störungsmeldung
-Austausch defekter Komponenten einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Ersatzteile und Durchführung der erforderlichen Arbeitsleistungen
-Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Hardware im Rahmen der vereinbarten Supportleistungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedrich-Hirzebruch-Allee 3
53115
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots. Die Wertungssumme (in Stück) wird ermittelt aus der nachgerechneten Anzahl bzw. Ausstattung der Storage-Nodes. Gesamt-preis der Erstleistung gemäß der Leistungsbeschreibung (Storage-Nodes inkl. Erstbestückung, beide 100-Gbit/s-Switches, Optiken/DAC/AOC/Glasfaser/Verkabelung, Montage und Inbetriebnahme sowie 60 Monate NBD-Onsite-Service) ist 800.870,00 EUR brutto. Wer-tungsgröße ist damit im Ergebnis der Einheitspreis.
Anzahl bzw. Ausstattung wird vom Bieter im Rahmen der zwingenden Mindestanforderungen des Anforderungskatalogs frei kalkuliert und fließt als Gesamtsumme in die Wertung ein.

Für die Angebotswertung wird die Wer-tungssumme (in Stück) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 55 Punkten normiert:
- 55 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Wertungs-summe.
- Alle Angebote mit darunter liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Leistungsfähigkeit

Bewertet wird technische Leistungsfähigkeit der Nodes anhand von 3 Bewertungskriterien.
Die Nodes müssen in jedem Unterkriterium min-destens die Bewertungsstufe 0 erfüllen.
- Unterkriterium 1.1 - Anzahl der CPU-Kerne ge-samt (Gewichtung 15 %, max. 15 Punkte)
- Unterkriterium 1.2 - RAM gesamt (GB) (Gewichtung 15 %, max. 15 Punkte)
- Unterkriterium 1.3 - NVMe-Kapazität (TB) (Gewichtung 15 %, max. 15 Punkte)

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Bewertungsstufen:
- Bewertungsstufe 2: 15 Punkte
- Bewertungsstufe 1: 6 Punkte
- Bewertungsstufe 0: 0 Punkte
Die sich aus der Bewertungsstufe ergebende Punktzahl für jedes Unterkriterium wird anschließend mit den Werten der anderen beiden Unterkriterien addiert.

Gewichtung
45,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Ausschließlich über die Plattform

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY0QDWM1

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5.
ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

53
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, §§ 56 ff. VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Angabe über Ausschlussgründe § 123 und § 124 GWB

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme ist gefordert:

Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall
Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversi-cherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschä-den) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.

Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Die Auftraggeberin akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind
Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein.

Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen, die die Lieferung und Inbetriebnahme von Hardwarekomponenten für einen skalierbaren Storage-Cluster umfassen. Projekte mit Ceph-Integration sind besonders wertvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Alternativ können Projekte mit anderen skalierbaren Speicherplattformen (z. B. GlusterFS, VMware vSAN, NetApp ONTAP) als vergleichbar gelten, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Ein Projekt gilt als vergleichbar, wenn es:
- mindestens 15 Speicher- oder Cluster-Nodes inkl. der zum Betrieb notwendigen Komponenten,
- eine Cluster-Netzwerkgeschwindigkeit von mehr als 25 Gbit/s (z. B. 100 Gbit/s) und
- eine nachweisbare Inbetriebnahme im Produktivbetrieb
enthält.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung Russlandsanktionen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung