Im Kriterium Qualität wird das Qualitätsmanagement bewertet. Maximal können 30 Punkte er-reicht werden.
Die Bieter haben ein Konzept zum Qualitätsmanagement einzureichen, in welchem dargelegt wird,
o wie der Bieter die Qualität der durch ihn gefertigten Planschliffgläser (insbesondere hinsichtlich der Standsicherheit, Erstellung der Planschliffe und Vermeidung scharfen Kanten) prüft,
o wie beim Ausformen der Glasböden Spannungsfreiheit im Glasboden hergestellt werden kann (Reduzierung spontaner und temperaturschwanksinduzierter Bruchgefahr),
o wie er im Falle einer gemeldeten Schlechtleistung, eines festgestellten Mangels oder eines Ge-währleistungs- bzw. Garantiefalls vorgeht.
Das Konzept soll konkrete Prozesse, Verantwortlichkeiten und angestrebte Reaktionszeiten benen-nen.
- Umfang: Die Beschreibung des Qualitätsmanagements soll einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seiten (zzgl. etwaiger Anlagen oder Skizzen) nicht überschreiten.
- Dateiformat: PDF (barrierefrei, durchsuchbar)
Hinweis: Ein Konzept, welches die oben genannten Angaben nicht vollständig enthält, kann im Rahmen der Bewertung zu einer entsprechend niedrigeren Punktzahl führen.
Konzept "Qualitätsmanagement" (maximal 30 Punkte):
Das Konzept soll darlegen, wie der Bieter die Quali-tät der durch ihn gefertigten Planschliffgläser (insbesondere hinsichtlich der Standsicherheit, Er-stellung der Planschliffe, Ausformung eines span-nungsfreien Glasbodens und Vermeidung schar-fen Kanten) sicherstellt, und wie er im Falle einer gemeldeten Schlechtleistung, eines festgestellten Mangels oder eines Gewährleistungs- bzw. Ga-rantiefalls vorgeht, um:
- den Mangel zügig zu erfassen und zu be-stätigen,
- eine schnelle Ersatzbeschaffung oder Mangelbeseitigung einzuleiten,
- die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards dauerhaft sicherzu-stellen,
- und vergleichbare Vorfälle künftig zu ver-hindern.
Die Beschreibung soll konkrete Prozesse, Verant-wortlichkeiten und angestrebte Reaktionszeiten benennen. Allgemeine Aussagen ohne inhaltliche Substanz sowie bloße Verweise auf Normen oder Zertifikate ohne prozedurale Ausführungen werden nicht als ausreichend bewertet.
Reicht der Bieter die geforderte Beschreibung zum Qualitätsmanagement nicht ein, werden für die-ses Zuschlagskriterium 0 Punkte vergeben. Ein Ausschluss des Angebots wegen fehlender Einrei-chung dieser Anlage erfolgt nicht. Eine Nachforde-rung dieser Unterlage ist ausgeschlossen, da sie inhaltlicher Bestandteil des Angebots ist und de-ren nachträgliche Vorlage den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde.
Die Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber auf Basis des eingereichten Konzepts anhand der oben aufgeführten Bewertungsmatrix. Die Ge-samtpunktzahl dieses Kriteriums beträgt maximal 30 Punkte. Bei Überschreitung des vorgegebenen Seitenumfangs (eine DIN-A4-Seite) werden nur die Inhalte der ersten Seite für die Bewertung her-angezogen.