1. Die NRW-Stiftung unterliegt nicht dem Haushaltsvergaberecht, sie vergibt jedoch die vorliegende Leistung in Anlehnung an die VOB/A. Es gelten die Bestimmungen der VOB/B und der BVB TVgG-NRW.
2. Auf die zusätzlich geltenden Weiteren besonderen Vertragsbedingungen (WBV) wird hingewiesen.
3. Angebote sind bevorzugt elektronisch einzureichen. Alternativ ist der postalische Versand möglich.