Vergabe der Planungsleistung "Brunnenplanung"
Die NRW-Stiftung ist Eigentümer des ehemaligen Römerkastells Haus Bürgel in Monheim am Rhein. Dieser Vierkanthof ist Teil der ehemaligen römischen Befestigungsanlagen entlang des Rheinstroms und steht unter Denkmalschutz. Gegenwärtig beheimatet er einen landwirtschaftlichen Betrieb (Kaltblutzucht der Familie Reuter), eine biologische Station und das römische Museum. Der Auftraggeber beabsichtigt, diesen historischen Gebäudekomplex umfänglich umzubauen und zu sanieren. Gegenwärtig wird das Anwesen vornehmlich landwirtschaftlich genutzt.
Der Auftraggeber beabsichtigt vorliegend die für das Projekt erforderliche Brunnenplanung zu vergeben.
Bewertung der Erfahrung und Qualifikation des Projektleiters, insbesondere nach folgenden Aspekten:
1. Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort und nach Möglichkeit bereits Erfahrungen mit den zuständigen Behörden (insbesondere untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann). 2. Erfahrungen im Wasserrecht3. Erfahrungen mit dem DVGW-Regelwerk4. Erfahrungen im Wasserschutzgebiet5. Referenzen zu Projekten, bei denen mit Wasserversorgern zusammengearbeitet wurde.
Bewertung des fiktiven Gesamtangebotspreises (brutto) nach dem Preisblatt.
Besondere zeitliche Dringlichkeit der ausgeschriebenen Brunnenplanung im Rahmen des Gesamtzeitplans des Vorhabens.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen in seinem Ermessen nachfordern.
1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (5.1.9. der Auftragsbekanntmachung) hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, durch Angabe der Nummer. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber undüber die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregisterverzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).(2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.(3) Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist.(2) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
(1) Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten im Bereich des jeweiligen Loses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum eitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein und muss die mit demVersicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen aufweisen.Mindestanforderung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung muss jeSchadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen (zweifach maximiert)ausweisen:- Personenschäden: mind. EUR 3.000.000- Sachschäden: mind. EUR 1.500.000- Vermögensschäden: mind. EUR 1.500.000Sofern ein Bieter über einen Versicherungsschutz verfügt, der dieMindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend.(2) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten- Beschreibung der erbrachten Leistungen- Baukosten (ohne Baunebenkosten) in EUR (netto)- LeistungszeitraumMindestanforderung:Es sind mindestens drei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn sie die Brunnenplanung betrifft.(2) Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der festangestellten Mitarbeiter des Bieters und die Zahl der Führungskräfte derletzten drei Jahre (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist ersichtlich ist.(2) Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
(1) Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus derhervorgeht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist.(2) Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.