Hierbei handelt es sich um eine MARKTERKUNDUNG.
Der Leistungsbereich umfasst die Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung interoperabler Softwarekomponenten und standardisierter Datenaustauschverfahren für medizinische Bild- und Gesundheitsdaten innerhalb einer bundesweiten Forschungsinfrastruktur für die digitale Pathologie.Für den Aufbau und den nachhaltigen Betrieb der Forschungsinfrastruktur wird ein eigenständiger Leistungsbereich benötigt, der den standardisierten und interoperablen Austausch medizinischer Bild-, Befund- und Metadaten zwischen unterschiedlichen Primärsystemen, Forschungsplattformen und klinischen Informationssystemen gewährleistet. Ziel der zu beschaffenden Leistungen ist die Bereitstellung interoperabler Basiskomponenten, welche die Nutzung international etablierter Standards ermöglichen und deren nachhaltige Weiterentwicklung innerhalb einer bundesweiten Forschungsinfrastruktur unterstützen.
Aus Sicht des Universitätsklinikums kann der Bedarf aktuell nur durch einen Marktteilnehmer gedeckt werden. Zur Verifizierung dieser Annahme wird diese Markterkundung durchgeführt.Der Auftraggeber behält sich weitere vergaberechtliche Schritte vor.
Die zu beschaffenden Leistungen müssen insbesondere die folgenden fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen:
- Die Interoperabilitätskomponenten müssen den standardisierten Austausch medizinischer Bilddaten auf Basis des international etablierten DICOM-Standards ermöglichen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen die Verarbeitung digitaler Whole-Slide-Images einschließlich DICOM Whole Slide Imaging (WSI) unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen strukturierte medizinische Informationen unter Verwendung standardisierter HL7-FHIR-basierter Informationsmodelle (sog. Ressourcen) austauschen können. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen etablierte Integrationsprofile für den interoperablen Datenaustausch zwischen Pathologie-, Radiologie- und weiteren klinischen Informationssystemen unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen den interoperablen Austausch medizinischer Bild-, Befund- und Metadaten zwischen unterschiedlichen Herstellersystemen gewährleisten. - Die Komponenten müssen auf einer international etablierten, plattformübergreifend nutzbaren Open-Source-Implementierung des DICOM-Standards aufbauen und deren langfristige Pflege und Weiterentwicklung ermöglichen. - Die Komponenten müssen proprietäre Whole-Slide-Image Formate unterschiedlicher Scannerhersteller in standardisierte DICOM-konforme Austauschformate überführen können. - Die Komponenten müssen standardisierte HL7-FHIR-Schnittstellen für den Austausch strukturierter medizinischer Informationen bereitstellen. - Die Komponenten müssen offene, dokumentierte und wiederverwendbare Softwarebibliotheken für den interoperablen Austausch medizinischer Bild- und Gesundheitsdaten bereitstellen. - Die Komponenten müssen die Entwicklung und Weiterentwicklung international etablierter Interoperabilitätsstandards sowie zugehöriger Integrationsprofile während der Projektlaufzeit berücksichtigen. - Die Komponenten müssen Verfahren zur sicheren Verarbeitung, Übertragung und Speicherung medizinischer Bilddaten unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Informations- und IT-Sicherheit unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen langfristig wartbar, dokumentiert und nachhaltig weiterentwickelbar sein. - Die Komponenten müssen die kontinuierliche Anpassung an neue Versionen international etablierter Standards sowie zukünftige technische Entwicklungen unterstützen. - Die Komponenten müssen die Integration zusätzlicher Primärsysteme ohne grundlegende Änderungen der bestehenden Architektur ermöglichen. - Die Komponenten müssen als wiederverwendbare technische Basis für bestehende und zukünftige Forschungsinfrastrukturen eingesetzt werden können. - Die Komponenten müssen auf offenen Standards basieren und deren langfristige Weiterentwicklung innerhalb nationaler und internationaler Interoperabilitätsinitiativen unterstützen.
Vorliegend handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder um eine Vorabinformation im Sinne des § 38 der Vergabeverordnung (VgV). Die Teilnehmer an der Markterkundung sind an ihre Informationen nicht vertraglich und auch nicht im Rahmen eines späteren Vergabeverfahrens gebunden. Vergabeunterlagen oder ähnliches werden nicht bereitgestellt. Die im Markterkundungsverfahren eingereichten Unterlagen sollen lediglich ausgewertet und als Informationsgrundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen genutzt werden. Das Universitätsklinikum Aachen behält sich die Vergabe der Leistungen oder die jeder zeitliche Einstellung des Verfahrens vor, ohne dass die Interessenten Ansprüche geltend machen können. Aufwendungsersatz für die Erstellung der Interessensbekundung wird nicht gewährt.
Vorzulegende Unterlagen:- Anschreiben- Unternehmensdarstellung- Unterlagen, welche belegen, dass Ihr Unternehmen derartige Dienstleistung anbieten kann
Frist und Form zu Abgabe Ihrer Unterlagen:Einreichungsfrist: Tag, 14.08.2026 10:00 UhrEinreichungsform: per mail an vergabestelle@ukaachen.de