Gegenstand des zu erteilenden Auftrages ist die Vergabe der Sicherungsdienstleistung (SDL) für das Gelände und die Gebäude der Universität Siegen.
Die Universität Siegen vergibt mit diesem Verfahren die Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung des gesamten Geländes und aller Gebäude der Universität Siegen und Sicherheitsdienstleistungen über die Erbringung von Sonderdiensten, die nicht der täglichen Bewachung des gesamten Geländes und aller Gebäude der Universität Siegen dienen, sondern anlässlich besonderer Umstände erforderlich werden.Die Bewachung dient der Sicherung der Gebäude, Einrichtungen und Außenanlagen der Universität Siegen gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Brandgefahren. Außerdem soll sie der Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebsablaufs dienen. Die Sonderdienste unterstützen die regulären Bewachungsleistungen und dienen damit ebenso wie diese der Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebsablaufs dienen.
Die Universität Siegen erstreckt sich über einen Großteil des Gebietes der Stadt Siegen. Die einzelnen Liegenschaften werden mit Campus oder Gebäuden bezeichnet. Bei vereinzelten Liegenschaften arbeiten wir mit Einzelanschriften bzw. -bezeichnungen. Über die aktuelle Struktur der Liegenschaften gibt die nachfolgende Liste einen Überblick:- Campus Adolf-Reichwein-Straße (AR)- Campus Hölderlinstraße (H)- Campus Paul-Bonatz-Straße (PB)- Campus Emmy-Noether-Campus (ENC)- Campus Unteres Schloss (US)- Campus Herrengarten (AH) - Gebäude Am Eichenhang (Artur-Woll-Haus) (AE)- Gebäude Zum Wildgehege (Brauhaus) (BH)- Gebäude Breite Straße 11 (BS)- Campus Löhrtor/Gebäude Spandauer Straße 40 (L-E)- Gebäude des ehemaligen Kreisklinikums am Campus Unteres Schloss (Bauteile US-D, -E, -F) - Gebäude US-V und US-S (Obergraben 23+25) - Campus Friedrichstraße (F)
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (vgl. Preisblatt) erhält die vollen Punkte und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots wird mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Durch die Bieter ist ein Konzept zu erstellen und dem Angebot beizufügen. Das Konzept soll die in der Wertungsmatrix ( Anlage 1a ) aufgeführten Punkte behandeln.
Durch die Bieter ist ein Konzept erstellen und dem Angebot beizufügen. Das Konzept soll die in der Wertungsmatrix (Anlage 1a ) aufgeführten Punkte behandeln.
Bei dem Kriterium Präsentation kommt es darauf an, dass der Bieter sich bzw. sein Unternehmen und sein Angebot kurz vorstellt und anschließend den Umgang mit vier vorgegebenen Fallkonstellationen beschreibt und erläutert.
Die Universität Siegen vergibt die ausgeschriebenen Leistungen in einem offenen Verfahren nach den rechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Das Verfahren wird als offenes Verfahren gem. §§ 14 Abs. 2 S. 1, 15 VgV durchgeführt.
Kommunikationsportal des Vergabemarktplatzes NRW
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
elektronische Vergabeplattform des Landes Nordrhein-Westfalen (VMP-NRW).
VMP-NRW-legitimiertes Personal des Auftraggebers erhalten im Vier-Augen-Verfahren mit Zeitpunkt des Fristablaufes Zugang zu den Angeboten.
Die Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen richtet sich nach den Regelungen des § 56 VgV.
ALLGEMEINER HINWEIS:Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen.Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 4 Bietergemeinschaft).Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben (Vordruck 4 Bietergemeinschaftserklärung ggfs. formlose Eigenerklärung).
Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe) ist Vordruck 5 Nachunternehmererklärung zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Zertifizierung nach DIN 77200 Qualitätsnorm für Sicherheitsdienstleistungen
Bewachungsgewerbeerlaubnis nach § 34a Abs. 1 S. 1 GewO
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-und Sachschäden und in Höhe von1.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden sowie für das Abhandenkommen von bewachten Schlüsseln 500.000 EUR und bewachter Sachen 1.000.000 EUR verfügt bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.(Vordruck XX-XXxxXX Eigenerklärung)
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. (Vordruck 3a und 3b Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen).Es muss für alle drei Jahre ein Umsatz nachgewiesen werden. Die Angabe des Umsatzwertes "0" führt zum Ausschluss des Bieters.
Es ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Sicherheitsgewerbe von jeweils 400.000 Euro (netto) für Los 1 und 330.000 in Euro (netto) für Los 2 letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen ("Mindestkriterium").
Eine Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Vordruck 3a und 3b Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen)(Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, reichen eine Bestätigung des für sie zuständigen Versicherer ein.)
Der Bieter hat mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen) vorzulegen, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen:
- Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, Streifendienste sowie Sonderdienste - Ausführungszeitraum (2023-2026) - maßgeblich ist, dass das Ende des Auftrags in diesen Zeitraum fällt
Die Angabe von drei Referenzprojekten ist ein Mindestkriterium. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes.
Nicht mit seinem Angebot, sondern nur auf Anfrage des Auftraggebers hat der Bieter aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Krankenkassen einzureichen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der Bieter hat mindestens jeweils eine persönliche Referenz der Objektleitung sowie der Stellvertretung der Objektleitung über vergleichbare Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen) vorzulegen, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen:
- Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen - Laufzeit des Referenzauftrags mindestens zwei Jahre- Ausführungszeitraum (2023-2026) - maßgeblich ist, dass das Ende des Auftrages in diesen Zeitraum fällt
Wesentliche Zahlungsbedingungen:Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Abnahme noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (vgl. Preisblatt) erhält die vollen Punkte und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots wird mit 0 Punten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Durch die Bieter ist ein Konzept zu erstellen und dem Angebot beizufügen. Das Konzept soll die in Anlage 1b Wertungsmatrix Los 2 Sonderdienste aufgeführten Punkte behandeln.