Der Lehrstuhl Menschzentrierte Informationssysteme der Fakultät III - Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht der Universität Siegen beabsichtigt, im Rahmen des Forschungsprojekts IN.SiTu hochwertige VR-Head-Mounted-Displays (VR-HMD) einschließlich dazugehörigem Zubehör zu beschaffen, um einen reibungslosen Betrieb für bis zu 16 Personen sicherzustellen (Los 1 - VR-Hauptsystem). Darüber hinaus umfasst die Vergabe die Lieferung von zwei Ausstattungen eines hochauflösenden Spezialsystems (Los 2 - VR-Spezialsystem).
Diese Ausschreibung ist Teil eines geförderten Bundesprojektes durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, dessen Gesamtumfang oberhalb der EU-Schwelle liegt. Es gelangt die 80:20-Regelung des § 3 Abs. 9 VgV zur Anwendung. Die einzelnen Lose werden als getrennte Ausschreibungen veröffentlicht. Aufgrund dessen erfolgt die Vergabe im Rahmen eines offenen Verfahrens nach §15 VgV unabhängig vom geschätzten Auftragswert des einzelnen Loses. Vorliegend werden zwei Lose in einem EU-Verfahren in Form von zwei Fachlosen zusammengefasst ausgeschrieben, da sich Adressatenkreise ggf. berühren bzw. überschneiden. Die Lose 1 und 2 "VR-Hauptsystem" und "VR-Spezialsystem" umfassen hochwertige VR-Head-Mounted-Displays (VR-HMD) einschließlich dazugehörigem Zubehör sowie zwei hochauflösende Spezialsysteme.
Lieferort ist ggf. abweichend die Liegenschaft"Ehemaliges Bruchwerktheater"Siegbergstraße 157072 Siegen
Erfüllungsgrad der Anforderungen
Verbindliche Lieferzeit - möglichst umgehende Lieferung ist intendiert.
Angebotspreis
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Kommunikationsportal des Vergabemarktplatzes NRW
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
elektronische Vergabeplattform des Landes Nordrhein-Westfalen (VMP-NRW).
VMP-NRW-legitimiertes Personal des Auftraggebers erhalten im Vier-Augen-Verfahren mit Zeitpunkt des Fristablaufes Zugang zu den Angeboten.
Die Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen richtet sich nach den Regelungen des § 56 VgV.
Für die Vergabe der Leistung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sowie nicht nach §§ 123 und 124 GWB auszuschließen sind. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-ver-zeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern von der Auftraggeberin im Vordruck Eigenerklärung Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mit den beigefügten Formularen erbringen. Den Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen hat der Bieter durch Vorlage des Vordrucks Eigenerklärung zu erbringen. Die Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind im Vordruck Eigenerklärung aufgelistet und müssen unter Beifügung der dort genannten selbst beizubringenden Unterlagen nachgewiesen werden.Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die Nachweise sollen unbedingt in der hier angegebenen Reihenfolge eingereicht werden. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch die Auftraggeberin noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält die Auftraggeberin sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mitden hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Die o.a. Hinweise gelten entsprechend.Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025) für die genannten Geschäftsjahre. Sofern das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 anzugeben.
Die o.a. Hinweise gelten entsprechend.Erklärung über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025). Sofern das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 anzugeben.
Die o.a. Hinweise gelten entsprechend.Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird
Wesentliche Zahlungsbedingungen:Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Abnahme noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.