Lieferung von Notebooks, Dockingstationen und PeripherieDie Universität Siegen beschafft für Beschäftigte der Fakultät III/ Plurale Ökonomik zwei leistungsfähige Notebooks einschließlich Dockingstationen als Arbeitsplatzgeräte für Mitarbeitende sowie ein Notebook der Einstiegs- bis Mittelklasse für eine studentische Hilfskraft (Büroanwendungen, Recherche, Literaturverwaltung). Hinzu kommen Tastaturen und Mäuse für die Arbeitsplätze. Die Mitarbeitenden-Geräte werden sowohl mobil als auch stationär an Arbeitsplätzen mit bis zu zwei externen Monitoren und kabelgebundenem Netzwerk genutzt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von:- Position 1: 2 Notebooks (Mitarbeitende) gemäß Abschnitt 2.2,- Position 2: 2 Dockingstationen gemäß Abschnitt 2.3,- Position 3: 1 Notebook (studentische Hilfskraft) gemäß Abschnitt 2.4,- Position 4: 3 Tastaturen gemäß Abschnitt 2.5,- Position 5: 3 Mäuse gemäß Abschnitt 2.6,jeweils einschließlich der geforderten Herstellergarantie und der Lieferung frei Verwendungsstelle. Die Mengen ergeben sich zusätzlich aus dem Preisblatt.
Es wird die Lieferung von Neugeräten erwartet. Angebote mit gebrauchten und/oder generalüberholten Geräten werden von der Wertung ausgeschlossen.
Innerhalb einer Position sind ausschließlich baugleiche Geräte in identischer Konfiguration (gleiches Modell, gleiche Artikelnummer) zu liefern. Dies ist für die einheitliche Administration und Ersatzteilhaltung erforderlich.
Dem Angebot ist für jede Position ein Datenblatt des Herstellers zur angebotenen Konfiguration (Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer) beizufügen, aus dem die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgeht. Zusätzlich ist die Tabelle in Abschnitt 2 in der Spalte "Angebot" vollständig auszufüllen.
Universität SiegenFakultät III, Plurale ÖkonomikKohlbettstraße 1757072 SiegenDie Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00-15:00 Uhr) nach vorheriger Terminabstimmung mit der Ansprechperson. Die Rücknahme und Entsorgung der Verpackung ist im Angebotspreis enthalten.
Preis
Diese Ausschreibung ist Teil eines Projektes dessen Gesamtumfang oberhalb der EU-Schwelle liegt. Die einzelnen Lose werden als getrennte Ausschreibungen veröffentlicht. Aufgrund dessen erfolgt die Vergabe im Rahmen eines offenen Verfahrens nach §15 VGV unabhängig vom geschätzten Auftragswert des einzelnen Loses.
Kommunikationsportal des Vergabemarktplatzes NRW
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
elektronische Vergabeplattform des Landes Nordrhein-Westfalen (VMP-NRW).
VMP-NRW-legitimiertes Personal des Auftraggebers erhalten im Vier-Augen-Verfahren mit Zeitpunkt des Fristablaufes Zugang zu den Angeboten.
Die Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen richtet sich nach den Regelungen des § 56 VgV.
ALLGEMEINER HINWEIS:Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen.Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.Alle geforderte Nachwiese mit dem Angebot über Vergabemarktplatz hochzuladen.
Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck Eigenerklärung).Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben (Vordruck -Eigenerklärung ggfs. formlose Eigenerklärung).
Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe) ist Vordruck Eigenerklärung Nachunternehmer bzw. Eignungsleihe zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2023-2026) erbrachten Leistungen. Unter "Liste" wird eine Benennung von mind. zwei erbrachten Leistungen verstanden. Als prinzipiell geeignet werden Bietende eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Leistungen (Lieferung von Notebooks und/oder IT-Peripherie an gewerbliche oder öffentliche Auftraggeber) vorliegen. (Vordruck Eigenerklärung)
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. (Vordruck Eigenerklärung).
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und in Höhe von jeweils1.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.(Vordruck Eigenerklärung)
Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Vordruck -Eigenerklärung)(Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, reichen eine Bestätigung des für sie zuständigen Versicherer ein.)
Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. (Vordruck Eigenerklärung).
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Wesentliche Zahlungsbedingungen:Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Abnahme noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.