Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- Personenschäden: 2 Mio. Euro
- Sachschäden: 1 Mio. Euro
- Vermögensschäden: 100 Tsd. Euro
Bei Angebotsabgabe sind zwingend und während der Vertragslaufzeit auf Verlangen des Auftraggebers sämtliche Nachweise, aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen her-vorgehen, in aktueller Fassung vorzulegen. Eine Eigenerklärung reicht nicht.