Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistungen ist die Unterhalts- und Glas- und Rahmenreinigung an den Standorten Lemgo, Detmold und Höxter.Die Leistungen werden über einen Zeitraum von 48 Monaten ausgeschrieben.
Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Unterhalts- Glas- und Rahmenreinigung und optionale Grundreinigung. Die Ausschreibung erfolgt in 6 Losen. Der Umfang der zu reinigenden Quadratmeter für die Unterhaltsreinigung beträgt ca. 7.530.000. Der Umfang der zu reinigenden Quadratmeter für die Glas- und Rahmenreinigung beträgt ca. 35.170.
Los 1 Campus Lemgo:s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische Hinweise
Gebäude 1 - Außenbereich des Haupteinganges (gefliester Spaltklinker)Gebäude 1 - Hauptgebäude - Trakt III - Ebene 1 Gebäude 3 - Laborgebäude FB7 - EGGebäude 5 - Laborbereiche FB 4 / Mikrobiologie (S1 und S2 Labore) Gebäude 14 - Außenbereich / Lichthof (gefliester Spaltklinker)Gebäude 14 - Laborbereiche des FB5 / FB6 - Ebene 3 Gebäude 14 - Laborbereich FB6 / Chemielabore Räume: 14.314, 14.315 u. 14.316Gebäude 16 - HygienebereichGebäude 18
Los 2 Campus Detmold:s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische HinweiseDer Standort teilt sich in den Campus Emilie, die Bielefelder Str. 66-66a, dem Mietobjekt "Bismarckhaus"und dem Campus Georg-Weerth-Straße auf. Alle Gebäude sind räumlcih voneinander getrennt.
Gebäude 2 - 1.OGGebäude 3 - 2.OGGebäude 4Gebäude 4 - UG Gebäude 5 - KG Gebäude 5 - EGGebäude 5 - 2. OG, Laborbereich Siedlungswirtschaft Laborbereiche - Campus Emilie und Georg-Weerth Str. 20
Los 3 Campus Höxter:s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische HinweiseDer AN hat sich darauf einzustellen, dass sich auf Grund von strukturellen Veränderungen bei der TH OWL Reinigungsflächen und -zyklen verändern können.
Laborbereiche
Los 4 Campus Lemgo:s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische Hinweise
Los 5 Campus Detmold:s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische Hinweise
Los 6 Campus Höxter:s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische Hinweise
Die Angebote werden pro Los nach o.a. Kriterien ausgewertet. Die Bewertungspunkte stellen jeweils Maximalpunkte dar. Die Summierung der Punkte je Kriterium ergibt die Rangfolge der Angebote. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl stellt somit das wirtschaftlichste Angebot daErläuterungsbeispiel zur Berechnung:
Der niedrigste Jahresangebotspreis eines gewerteten Angebotes erhält die Höchstpunktzahl, ein höherer Angebotspreis entsprechend dem Verhältnis weniger Punkte.Beispiel: Niedrigster Angebotspreis = 50.000 Euro / Jahr Zu bewertendes Angebot = 100.000 Euro / Jahr55 - (100.000 - 50.000) / 100.000 * 55 = 27,50 Punkte
Der höchste Wert eines gewerteten Angebotes erhält die Höchstpunktzahl, ein niedriger Wert entsprechend dem Verhältnis weniger Punkte (siehe Vorbemerkungen).
Der höchste Wert eines gewerteten Angebotes erhält die Höchstpunktzahl, ein niedrigerer Wert entsprechend dem Verhältnis weniger Punkte.(siehe Vorbemerkungen).
Der niedrigste Jahresangebotspreis eines gewerteten Angebotes erhält die Höchstpunktzahl, ein höherer Angebotspreis entsprechend dem Verhältnis weniger Punkte.
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist) bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Für den Fall, dass im Angebot oder Teilnahmeantrag eines Bieters eine oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, unvollständig oder fehlerhaft sind, gilt § 56 Abs. 2 S. 1 VgV. Danach kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Bieter haben hierauf keinen Anspruch. Übt der Auftraggeber sein Ermessen dahingehend aus, dass er auf eine Nachforderung verzichtet, so führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 123Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V .m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Handwerkskarte oder Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke (Nachweis erforderlich - Kopie)
Nachweis über bestehende Versicherungen in angegebener Höhe gem. 10.1 des Musterreinigungsvertrages oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen absichern würde (Nachweis erforderlich bei Beauftragung)
Gefordert werden 3 Referenzen. Diese müssen vor allem im Umfang der Arbeit und der spezifischen Nutzung (Schul- oder Hochschuleinrichtungen, Labore etc.) vergleichbar sein. Die Angaben im Vordruck sind vollständig mit allen Daten auszufüllen. (Vordruck Referenzen)
Folgende Erklärungen, Nachweise und Formblätter sind beizufügen:
-das Angebotsschreiben, Formular 324 EU,-Das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis und allen Preisblättern, Aufschlüsselung der Stundenverrechnungssätze, sowie alle Kalkulationsdateien (7.1-7.8)-Eigenerklärung Eignung_Dienstleistung_124-Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU)-Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU)-ggf. Eigenerklärung Subventionen (Formular 524 EU)-bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,-bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU),- bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU).
s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische HinweiseGebäude 1 - Außenbereich des Haupteinganges (gefliester Spaltklinker) Gebäude 1 - Hauptgebäude - Trakt III - Ebene 1 Gebäude 3 - Laborgebäude FB7 - EG Gebäude 5 - Laborbereiche FB 4 / Mikrobiologie (S1 und S2 Labore) Gebäude 14 - Außenbereich/ Lichthof (gefliester Spaltklinker) Gebäude 14 - Laborbereiche des FB5 / FB6 - Ebene 3 Gebäude 14 - Laborbereich FB6 / Chemielabore Räume: 14.314, 14.315 u. 14.316 Gebäude 16 - Hygienebereich Gebäude 18
Der niedrigste Jahresangebotspreis eines gewerteten Angebotes erhält die Höchstpunktzahl, ein höherer Angebotspreis entsprechend dem Verhältnis weniger Punkte
s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische Hinweise Der Standortteilt sich in den Campus Emilie, die Bielefelder Str. 66-66a, dem Mietobjekt "Bismarckhaus"und dem Campus Georg Weerth-Straße auf. Alle Gebäude sind räumlcih voneinander getrennt. Gebäude 2 - 1.OG Gebäude 3 - 2.OG Gebäude 4 Gebäude 4 - UG Gebäude 5 - KG Gebäude 5 - EG Gebäude 5 - 2. OG, Laborbereich Siedlungswirtschaft Laborbereiche- Campus Emilie und Georg-Weerth Str. 20
s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische Hinweise Der AN hat sichdarauf einzustellen, dass sich auf Grund von strukturellen Veränderungen bei der TH OWL Reinigungsflächen und - zyklen verändern können. Laborbereiche
s. 3.0 Allgemeine und standortspezifische Hinweise