Mindestanforderung: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung:
Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1.500.000,00 Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 250.000,00 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.