Verfahrensangaben

Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektoskop Versaprobe II.

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität Duisburg-Essen
DE811272995
Forsthausweg 2, Gebäude LG
47057
Duisburg
Deutschland
DEA12
Strategischer Einkauf/Vergabestelle
vergabe@uni-due.de
+49 203379-1691

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 221-1473045
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48100000-9
51430000-5
38433000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II gem. Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop
1.) Allgemeiner Leistungsumfang
Funktionsbeschreibung
Ziel der Ertüchtigung im Rahmen eines Großgeräteantrags ist das Upgrade des bestehenden
Systems auf den technischen Stand eines PHI Versaprobe III. Dies beinhaltet die Erhöhung der
Signalintensität um mind. den Faktor 4 durch das Upgrade des Elektronenanalysators und der
zugehörigen Elektronik sowie die Ertüchtigung des PC-Systems auf ein Windows 11
kompatibles System.
für Gerät: VersaProbe II von Physical Electronics
Standort: Universität Duisburg-Essen, NETZ-Gebäude, Carl-Benz-Str. 199, Raum U 2.36
Gerätekomponenten:
Vakuumapparatur VersaProbe II mit folgenden Bauteilen
- Raster-Microfokus Al-Kalpa Röntgenquelle
- Elektronenneutralisator
- Ar+-Iongun zur Verwendung beim Ionenätzen und/oder bei der Ladungskompensation
- Titansublimationspumpe zur Herstellung und Erhalt von Ultrahochvakuum.
- Hemisphärischer Kugelanalysator
- 5-Achsen Stage, Heiz- und kühlbar, mit Option zur Verwendung von 4-KontaktProbenhaltern
- LoadLock Vorvakuumkammer zum Einschleusen der Proben
- UV-Quelle für UPS Messungen
- Vorpumpen und Pumpstände zur Herstellung und Erhalt von Ultrahochvakuum.
- PC zur Steuerung des Systems
- VersaPrep - Probenpräparationskammer mit (derzeit) Heiz- und Kühloption und
Top-Down Metallverdampfer mit Elektronik
- Dual-Anode Röntgenquelle mit Elektronik
- Druckmessröhren mit Elektronik
- System Power Distribution 50-010A by Ulvac-Phi
- Digitel Ion-Pump Power supply by Ulvac-Phi
- Ion Gun Control Quad Deflection 20-066 by Ulvac-Phi
- E-Beam Supply 11-425 by Ulvac-Phi
- Systems Power Control 50-011
- Gauze lens control 20-450
- Analyzer Control
- System Vaccum Control
- Heater Control 20-310
Beschreibung des Updates:
- Erneuerung des hemisphärischen Kugelanalysators und damit Verbesserung der
Performance, Mindestanforderung:
10µm area, 1.25W X-ray mit einer Zählrate >=55 kcps @1.0eV
100x1400µm area, 100W X-ray mit einer Zählrate >=5Mcps @ 1.0eV32 Channel
Detektor und erneuerte Elektronik für bis zu 128 Channel-acquisition im UnscannedMode des Systems
- 64-bit PC mit Windows 11
- Windows 11 kompatible Software zur Kontrolle des gesamten Systems, also sowohl des
Probentransfers, des Vakuumsystems als auch der Durchführung von Messungen (u.A.
UPS, XPS, ARXPS ,Tiefenprofilierung, 2-D mapping). Die Software muss Windows 11
vom Hersteller offiziell und nativ unterstützen; ein Betrieb ausschließlich über
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Kompatibilitätsmodus, Emulation oder vergleichbare Übergangslösungen ist nicht
ausreichend.
2.) Wartungsvertrag
- Für das in Nutzung befindliche Gerät besteht ein langjähriger, fester
Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren. Das Upgrade muss so
ausgeführt werden, dass der bestehende Wartungsvertrag in vollem Umfang und
ohne Beeinträchtigung der Gewährleistungsansprüche weiterläuft. Die durch das
Upgrade neu eingebrachten Komponenten und Elektronikbauteile müssen nach der
Installation vollumfänglich durch den bestehenden Wartungsvertrag abgedeckt
sein.
3.) Qualitätsanforderungen
- Die Ertüchtigung muss unter strikter Einhaltung der oben bei "Beschreibung des
Updates" angegebenen Spezifikationen sowie denen im aktuellen Performance Test Protocol
vom 15.5.2026 erfolgen. Das Performance Protocol kann bei Bedarf zur Verfügung
gestellt werden.
- Software- und Datenkompatibilität: Die Steuerung des Gesamtsystems muss in
analoger Weise wie bisher vollumfänglich softwaregesteuert erfolgen, sodass für
die bereits in die Anlagennutzung eingewiesenen Anwender kein grundlegender
Neueinweisungs- oder Schulungsaufwand entsteht. Die reibungslose
Kompatibilität sowie die fehlerfreie Migration und Auswertung sowohl von bereits
vorhandenen (historischen) Datenfiles als auch neu generierten Datenfiles im
etablierten Workflow (Software, Datenspeicherung, Auswertung) muss garantiert
sein.
4.) Dokumentation & Nachweise
- Erstellung von Mess- oder Prüfprotokollen (Messwerte, Kalibrierungsdaten)
über die Leistungsdaten des Systems in digitaler Form.
5.) Handbücher & Anleitungen
- Bereitstellung von Bedienungs- bzw. Wartungsinformationen in digitaler Form.
6.) Lieferzeit
- Installation schnellstmöglich, spätestens aber 12 Monate nach Auftragserteilung.
7.) Allgemeines
- Bitte führen Sie in Ihrem Angebot an, aus welchem Land die Lieferung erfolgt.
- Wird eine Anzahlungsleistung vom Lieferanten gewünscht, so erfolgt eine
Anzahlungsleistung nach Vorlage der Anzahlungsrechnung (inkl. MwSt.) und einer
selbstschuldnerischen, unbefristet gültigen Anzahlungsbürgschaft einer Bank, die nach
erfolgter Abnahme zurückgegeben wird. Alle mit der Bürgschaft einhergehenden Kosten
werden vom Auftragnehmer getragen.
Anzahlungsmodel:
40 % nach Auftragsbestätigung gegen Bankbürgschaft,
50 % nach Lieferung,
10 % nach Abnahme.

Umfang der Auftragsvergabe

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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47057
47057
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Alle Kriterien der Leistungsbeschreibung müssen erfüllt sein.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II. Upgrade des bestehenden Systems auf den technischen Stand eines PHI Versaprobe III.

Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens:

Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II. Upgrade des bestehenden Systems auf den technischen Stand eines PHI Versaprobe III.

Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens:

Gegenstand der Beschaffung ist die Ertüchtigung des vorhandenen Mikrofokus-Röntgenphotoelektronenspektrometers PHI VersaProbe II auf den technischen Stand eines PHI VersaProbe III, einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten, Integration, Systemanpassung, Kalibrierung und Inbetriebnahme.

Bei der vorgesehenen Leistung handelt es sich nicht um die Beschaffung eines eigenständigen Neusystems, sondern um ein Upgrade des bestehenden, herstellerspezifisch konfigurierten Gesamtsystems unter Weiterverwendung vorhandener Komponenten. Die neu zu integrierenden Komponenten müssen mit der bestehenden Gerät sowie der bestehenden Systemkonfiguration vollständig kompatibel sein. Die ordnungsgemäße Funktion des Upgrades setzt daher eine abgestimmte Integration und Kalibrierung des Gesamtsystems voraus.
Die Beauftragung eines anderen Unternehmens würde erhebliche technische Risiken und unverhältnismäßige Schwierigkeiten verursachen. Ein Drittanbieter müsste die bestehende, herstellerspezifische Systemarchitektur zunächst technisch erfassen und die neuen Komponenten an die vorhandene Konfiguration anpassen. Insbesondere bei Steuerung, Software, Schnittstellen, Kalibrierung und Kommunikation besteht das Risiko von Kompatibilitätsproblemen und Funktionsbeeinträchtigungen. Eine zuverlässige und reproduzierbare Erzielung von Messergebnissen könnte dadurch beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus würde ein Auftragnehmer-Wechsel zu einer Aufteilung der technischen Verantwortung zwischen dem ursprünglichen Hersteller und dem Drittanbieter führen. Dies kann die Fehlerdiagnose, Wartung und Instandhaltung erheblich erschweren und Auswirkungen auf bestehende Garantie-, Gewährleistungs- und Wartungsansprüche haben.

Der ursprüngliche Lieferant verfügt über die erforderlichen spezifischen Kenntnisse der vorhandenen Anlage, ihrer Konfiguration und der technischen Schnittstellen. Er kann das Upgrade unmittelbar in die bestehende Systemarchitektur integrieren und die Gesamtverantwortung für Integration, Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit übernehmen.
Aufgrund der konkreten technischen Gegebenheiten des bestehenden Systems ist daher ein Auftragnehmer-Wechsel mit erheblichen technischen Risiken und unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten verbunden. Die Voraussetzungen für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb aus technischen Gründen sind damit erfüllt. Die Beauftragung an den ursprünglichen Auftragnehmer ist erforderlich, um die Kompatibilität, Funktionsfähigkeit und zuverlässige Weiterverwendung des bestehenden Messsystems sicherzustellen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

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Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

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Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

68-26 DC
Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronensprektoskop Versaprobe II
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Physical Electronics GmbH
HRB 105138
Großunternehmen
Salzstr. 8
85622
Feldkirchen
Deutschland
DE21H
Nein
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Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Angebot

1