Verfahrensangaben

Rahmenvertrag SAP S4HANA - Einführung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.09.2026
10.09.2026 12:00 Uhr
10.09.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Hochschule Köln
05315-06006-90
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968
Köln
Deutschland
DEA23
Team 8.3 - Einkauf
jacqueline.buffy@th-koeln.de
+49 2218275-3679

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72263000-3
72200000-7
72220000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag über IT-Dienst- und Cloudleistung. Die ausgeschriebene Leistung dient der Modernisierung der bestehenden SAP ECC 6.0-Systeme durch den Umstieg auf S/4HANA. Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag (vorauss. ab Oktober 2026) und endet am 30.06.2028. Optional kann der Vertrag um 3x je 6 Monate verlängert werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Dienstleistung umfasst die Beratung, Planung, Konzeption, Implementierung, Dokumentation und Schulung, welche im Projekt erforderlich wird.

Umfang der Auftragsvergabe

1.250.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
20

3 Verlängerungen um je 6 Monate sind möglich

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Betzdorfer Str. 2
50679
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
102290_Anlage_3_Preisblatt

Es wird eine Aufteilung von 90% Remote und 10% Onsite Tagen in der Bewertung unterstellt:
- Der Preis für die Systembereitstellung wird aufgeteilt, der Preis für die Pflichtsysteme (In Summe 3 Systeme) wird mit 70% gewichtet, der Preis für optionale Systeme (In Summe 5 Systeme) mit 30%.
- Das optionale Abrufkontingent der HCM Optimierungen wird nur noch mit bis zu 500 Beratertagen abgefragt, es wird ein Abruf von 150 Beratertagen unterstellt und somit fließt die Summe zu 30% in die Bewertung ein.

Daraus ergibt sich der Betrag unter "Gesamtsumme Angebot" des Preisblattes, der zur Bewertung herangezogen wird.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anforderungskatalog und Bieterpräsentation

In Bezug auf die Leistung werden die Antworten zum Anforderungskatalog, sowie die eingereichten Angebotsunterlagen in der 1. Wertungsstufe ausgewertet und bepunktet. Die 5 Anbieter mit den wirtschaftlichsten Angeboten werden zur Bieterpräsentation eingeladen. In der 2. Wertungsstufe werden die Kriterien der Präsentation zum Qualitätskriterium berücksichtigt.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optionales Abrufkontingent der HCM Optimierungen.

Zusätzliche Angaben

Beachten Sie bitte den Bietenden-Leitfaden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Bewertungsvorgehen erfolgt bei dieser Vergabe zweistufig. In der ersten Stufe werden die Angebote nach Preis und Leistungskriterien (mit Ausnahme des Leistungsmerkmals "Präsentation") ausgewertet. In der 2. Stufe lädt die TH Köln maximal 5 Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten, zu einer digitalen Bieterpräsentation ein. Abschließend werden die Präsentationen bepunktet und in die Bewertung aufgenommen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Gesamt-Bewertungspreis und erreichter Leistungspunktzahl (Preis-Leistungsverhältnis).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UD2GR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.

Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Köln, Vergabestelle TH Köln (digital)

Bietende sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre Angaben von insgesamt mindestens einer Referenz. Die Referenz muss aus dem Bereich Universitäten, Hochschulen, Schulen oder Öffentliche Verwaltung stammen.
Eignungsanforderung: Der Bieter hat mindestens eine Referenz über ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt zur Transformation eines SAP-ECC-Systems auf SAP S/4HANA vorzulegen. Das Referenzprojekt muss hinsichtlich Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sein. Vergleichbar sind insbesondere Projekte, die eine organisatorische und technische Transformation von SAP ECC auf SAP S/4HANA einschließlich Migration produktiver Geschäftsprozesse umfassen. Mindestens eine Referenz muss bei einer Hochschule oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung durchgeführt worden sein.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533a u. 533b), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden:
- Ausschlussgründe liegen nicht vor (Nachweis durch Eigenerklärung, Formular 521)
- sowie die weiteren Kriterien unter dem Kriterium Finanzierung.

Finanzierung

Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" um eine Erklärung zu folgenden Aspekten abzugeben:

1) Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Lagerstandorte, Auslieferungsweg, Lagerverfügbarkeit, Liefererfüllungsquote, Name des kooperierenden zertifizierten Entsorgers, geplanter Ansprechpartner für die TH Köln)
2) Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der zurückliegenden zwei Geschäftsjahre
3) Anzahl der Mitarbeiter ihres Unternehmens in den letzten drei Jahren
4) Daten über das Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung/ Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Nachweis Zertifizierung ISO/IEC 27001
2. Nachweis Zertifizierung ISO 9001
3. Nachweis über eine EU-DSG-VO Konformität sowohl für das Unternehmen als auch für die Dienstleistung
4. Der Zeitraum der Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
5. Fester Ansprechpartner für Ausführungsarbeiten beim AN
6. Dokumentationen müssen deutschsprachig sein.
Verkehrssprache bei Leistungserbringung ist deutsch.
7. Vorstellung des Auftragnehmers bei der Bieterpräsentation in KW41 o. KW42 (nur die 5 wirtschaftlisten Anbieter erhalten eine Einladung)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung