Handelspartner für den Beitritt zum Microsoft-Bundesvertrag 4.0
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

TH Köln
05315-06006-90
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968
Köln
Deutschland
DEA23
Team 8.3 - Einkauf
andreas.berscheid@th-koeln.de
+49 221-8275-3171

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3055
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72220000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen aus dem "Microsoft-Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibnitz Rechenzentrum Garching (LRZ) für bezugsberechtigte Einrichtungen. Leistungszeitraum: 01.05.2025 - 30.04.2030

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen über einen Handelspartner zu den Bedingungen der in der Fassung ab dem 01. Mai 2025 geltenden folgenden Verträge:
1. Der zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Microsoft Irland abgeschlossene Campus- und School-Vertrag (Campus and School Agreement (CASA 2018)),
2. Die zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften München und Microsoft geschlossene Zusatzvereinbarung zu dem o.g. Vertrag (7-3C7LUYJVXL),
3. Der abzuschließende Beitrittsvertrag "Beitritt für Bildungslösungen" (Enrollment for Education Solutions (EES 2018))
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer von den o.g. Vertragsunterlagen Kenntnis hat.
Im Rahmen dieses Verfahren strebt die TH Köln für sich einen Beitritt zum "Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" zum 01. Mai 2025 an, wobei der nahtlose Übergang der Lizenzierung von Microsoft- Softwarelizenzen aus dem bestehenden "Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" mit der Rahmenvertragsnummer 5508503 zu berücksichtigen ist.
Aufgrund der Situation, dass der o.g. auslaufende bisherige Rahmenvertrag am 30.04.2025 enden wird, weist die Auftraggeberin an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass vom künftigen Auftragnehmer ggf. eine vertragliche Überbrückungslösung für den Monat Mai 2025 für die Auftraggeberin zu finden ist.
Die o.g. Verträge sind Bestandteil des Angebots und als solche dem Angebot des Bieters beizufügen.

Umfang der Auftragsvergabe

1.100.000,00
EUR
1.100.443,18
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2025
30.04.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Betzdorfer Str. 2
50679
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium ist der Preis.

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Zuschlagskriterium ist zu 100% der Gesamtpreis der ausgeschriebenen Leistung.
Der Gesamtpreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes innerhalb des Dokuments "Preisblatt_NEU" ermittelt.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
1.320.000,00
EUR
1.100.443,18
EUR
1.320.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.

Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

174943-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Mit Abgabe des Angebots sind Sie einverstanden mit der dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL/B).

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
0

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

1.100.443,18
EUR
1.101.940,70
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

1.100.443,18
EUR
1.320.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

102097
Handelspartner für den Beitritt zum Microsoft-Bundesvertrag 4.0
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Crayon Deutschland GmbH
DE262904264
Großunternehmen
Inselkammerstraße 12
82008
Unterhaching
Deutschland
DE21H
Public.DE@crayon.com
+49 89 200050 400
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

16.04.2025
28.04.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

1.100.443,18
EUR

Angaben zum Angebot

Angebot vom 14.04.2025
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung

174943-2025