Rahmenvereinbarung - Web Technologie
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Hochschule Köln
05315-06006-90
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968
Köln
Deutschland
DEA23
Team 8.3 - Einkauf
anke.zimmermann@th-koeln.de
+49 2218275-3963

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72250000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für 4 Jahre über IT-Dienstleistungen zur Web Technologie an der TH Köln

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

IT-Dienstleistungen in Form von Betriebsunterstützung, Beratung,
Analyse, Konzeption und Entwicklung im Bereich webbasierter
Informationssysteme und Schnittstellen, des Webauftritts und Intranets,
sowie des Social Learning Environment "TH Spaces"

Umfang der Auftragsvergabe

1.332.800,00
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Betzdorfer Str. 2
50679
Köln
Deutschland
DEA23

Ggf. dezentrale Adressen der TH Köln nach Absprache mit der Fachabteilung.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Durchschnitts-Gesamtsumme

Zuschlagskriterien sind zu gleichen Teilen der Angebotspreis für die ausgeschriebene Leistung, sowie die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Anforderungen aus dem Anforderungskatalog und auf die Bewertung der Bieterpräsentation.

Für das Kriterium Preis wird die "Durchschnitts-Gesamtsumme" des Preisblattes herangezogen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anforderungskatalog u. Bieterpräsenation

Gem. dem Anforderungskatalog sind vom Bieter die einzelnen Anforderungen auszfüllen und zu beschreiben.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Gesamt-Bewertungspreis und erreichter Leistungspunktzahl (Preis/
Leistungsverhältnis inkl. Bepunktung der Kriterien im Anforderungskatalog und der Bieterpräsentation). Der Gesamt-Bewertungspreis stellt eine fiktive Rechengröße dar und ist das Produkt der geschätzten Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzeit und der Durchschnitts-Gesamtsumme gemäß Angabe des bietenden Unternehmens im Preisblatt. In Bezug auf die Leistung werden die Antworten zum Anforderungskatalog, sowie die eingereichten
Angebotsunterlagen, ausgewertet und bepunktet. Dabei wird je Einzelanforderung eine Punktzahl von Null bis Zehn vergeben, abhängig davon in welchem Ausmaß das Kriterium erfüllt ist (10 Punkte:
Kriterium voll erfüllt, 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt). Handelt es sich bei dem Kriterium um eine Mindestanforderung führen null Punkte zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die erreichten Punkte
je Einzelanforderung werden, anhand der in der Tabelle angegebenen Gewichtungsfaktoren, gewichtet, mit dem Faktor 1.000 skaliert und schließlich zu einer Leistungspunktzahl aufsummiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 10.000 Punkte. Bei den Leistungspunkten werden keine Nachkommastellen angezeigt; es wird aber mit Nachkommastellen gerechnet.
Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 eingesetzt (abrufbar unter: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html). Von allen wertbaren Angeboten wird im ersten Schritt aus dem Quotienten von Leistungspunktzahl und Angebotspreis eine Kennzahl für das Preis/Leistungs-Verhältnis gebildet (Z = L/P). Die so gebildeten

Im Anforderungskatalog ergeben mehrere Einzelkriterien eine Kriteriengruppe (1. Wissen und Expertise im Unternehmen, 2. Fachkenntnisse, 3. Prozess- und Methodenkompetenz, 4 Präsentation). Erreicht ein Bieter weniger als
50 % der maximal erreichbaren Punkte innerhalb einer Kriteriengruppe, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Im zweiten Schritt wird ein Schwankungsbereich von 10 % ausgehend von der Kennzahl des führenden Angebots gebildet (Bsp.: Kennzahl führendes Angebot: 90 -> Schwankungsbereich: 90 - 10 % = 81). Sodann werden alle Angebote ausgewählt, die innerhalb des Schwankungsbereichs liegen (im Beispiel alle Angebote mit einer Kennzahl 81 bis 90). Auch hier wird kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet.

Das Bewertungsvorgehen erfolgt bei dieser Vergabe zweistufig. In der ersten Stufe werden die Angebote nach Preis und Leistung (mit Ausnahme des Leistungsmerkmals "Präsentation") ausgewertet. In der 2. Stufe lädt die TH Köln lediglich die maximal 5 Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten, zu einer digitalen Bieterpräsentation ein.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Monatliche Servicepauschale fürdie Leistungsart "kurzfristige Betriebsunterstützung".

Zusätzliche Angaben

Die bietende Firma soll im Rahmen eines höchstens 90-minütigen Präsentationstermins ihr Unternehmen, ihre Prozesse und die Personen, die für die TH Köln zum Einsatz kommen sollen,
vorstellen. Dabei soll die bietende Firma für jedes Skillprofil mindestens eine Person persönlich vorstellen, die die Teilanforderungen des jeweiligen Skillprofils erfüllt und die für die TH Köln zum Einsatz kommen. Es ist nicht erforderlich, dass zur Präsentation die Gesamtheit aller Einzelanforderungen in Person abgedeckt werden.
Die Präsentationstermine finden voraussichtlich in dem Zeitraum 20.-24.01.2025 online statt. Die Bietenden sind aufgefordert sich diesen Zeitraum vorzumerken und sich entsprechende Zeitfenster
freizuhalten. Es erfolgt kurzfristig eine gesonderte Einladung, mit den konkreten Terminangaben sowie den ZOOM-Einwahldaten, über das Vergabeportal.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
1.332.800,00
EUR
EUR
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.

Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

686235-2024

Zusätzliche Informationen

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
102036: RV - Web Technologie
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72250000-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

1.199.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Zum Los
1
102036: RV - Web Technologie

Gewinnerauswahl

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

1