Das Universitätsklinikum Bonn plant die Teilsanierung (Brandschutz-und Funktionsertüchtigung) des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert. Vorbereitend hierzu sind Abbrucharbeiten, wie das Einschneiden eines neuen Türelementes, Abbruch von Mauerwänden, Änderungen von Doppelbodenkonstruktionen notwendig. Das 3. Untergeschoss liegt etwa bei -10.m bezogen auf die Zufahrtsflächen, eine direkte Zuwegung gibt es nicht.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk "Kälteanlagen / kältetechnische Anlagen" allgemein/Bereichsübergreifend-beauftragt werden.
Bereich Kälteanlage 1.1 Titel Kältemaschine und Zubehör 1.2 Titel Rohrleitung und Zubehör 1.3 Titel Pumpen, Armaturen und Zubehör 1.4 Titel Druckhaltung ..1.5 Titel Kältedämmung und Zubehör 1.6 Titel Besondere Leistungen 2 Bereich Kälteversorgung EDV / UV Räume 121 ..............................2.1 Titel Rohrleitungen und Zubehör ..............................2.2 Titel Einbauteile und Zubehör ..............................2.3 Titel Kältedämmung und Zubehör ..............................2.4 Titel Besondere Leistungen
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers, einer Kündigung aus wichtigem Grund oder eines vergleichbaren, vom Auftragnehmer zu vertretenden Ausfalls den Auftrag ganz oder teilweise auf den nächstplatzierten Bieter des ursprünglichen Vergabeverfahrens zu übertragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass- der nächstplatzierte Bieter im ursprünglichen Vergabeverfahren ein wertbares Angebot abgegeben hat,- die Rangfolge der Angebote unverändert zugrunde gelegt wird,- der Bieter sich ausdrücklich bereit erklärt, den Auftrag zu den Bedingungen seines ursprünglichen Angebots zu übernehmen, und- der Auftragsgegenstand in seinem wesentlichen Umfang unverändert bleibt.
Eine Übertragung ist ausgeschlossen, soweit zwischenzeitlich wesentliche Änderungen des Auftrags im Sinne des § 132 GWB eingetreten sind oder der Leistungsumfang nicht mehr dem ursprünglich ausgeschriebenen Auftrag entspricht.Die Ausübung dieser Option erfolgt nur, soweit vergabe- und gegebenenfalls zuwendungsrechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.Ein Anspruch auf Übertragung des Auftrags besteht nicht---------------------------------------------------------------------------------------------
Hinweis zur Verwendung des Formblatts 221:Das Formblatt 221 ist mit dem Angebot einzureichen und dient ausschließlich der internen Plausibilitätsprüfung. Die darin enthaltenen Angaben sind nicht wertungsrelevant und werden nicht Bestandteil des Vertrages. Zuschlagssätze, die erheblich von marktüblichen Vergleichswerten abweichen, können Anlass für eine Aufklärungsanfrage nach § 16d VOB/A EU geben.
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
Bei der Kalkulation muss mit eingerechnet werden, dass die Baumaßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt. Hierdurch kann es zu engen Terminen ober sich verschiebende Terminen kommen. Es kann dazu kommen das die Arbeiten in mehreren Kolonnen durchgeführt werden müssen. Es kann auch passieren, dass an verschiedenen Stellen parallel gearbeitet werden muss.Es ist auch einzukalkulieren, dass es zu Stillstandzeiten kommen kann.---------------------------------------------------------------------------------------------Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers, einer Kündigung aus wichtigem Grund oder eines vergleichbaren, vom Auftragnehmer zu vertretenden Ausfalls den Auftrag ganz oder teilweise auf den nächstplatzierten Bieter des ursprünglichen Vergabeverfahrens zu übertragen.
Eine Übertragung ist ausgeschlossen, soweit zwischenzeitlich wesentliche Änderungen des Auftrags im Sinne des § 132 GWB eingetreten sind oder der Leistungsumfang nicht mehr dem ursprünglich ausgeschriebenen Auftrag entspricht.Die Ausübung dieser Option erfolgt nur, soweit vergabe- und gegebenenfalls zuwendungsrechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.Ein Anspruch auf Übertragung des Auftrags besteht nicht
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Zwar liegt für das Vorhaben eine genehmigte Haushaltsunterlage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) vor. Allerdings enthält die Genehmigung die Auflage, dass der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Bonn (UKB) der für die Finanzierung des Projekts erforderlichen Kreditaufnahme zustimmen muss. Diese Zustimmung des Aufsichtsrats des UKB steht derzeit noch aus.Sollte der Aufsichtsrat des UKB die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Projekts nicht genehmigen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.