Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert. Vorbereitend hierzu sind Abbrucharbeiten, wie das Einschneiden eines neuen Türelementes, Abbruch von Mauerwänden, Änderungen von Doppelbodenkonstruktionen notwendig. Das 3. Untergeschoss liegt etwa bei -10.m bezogen auf die Zufahrtsflächen, eine direkte Zuwegung gibt es nicht.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Malerarbeiten 2.OG beauftragt werden. Der Bereich zur Ausführung ist 4 Abschnitten unterteilt (siehe Vergabeunterlagen) Bitte beachten Sie die Vergabeunterlagen und Bedingungen für Bauleitungen.
BaubeschreibungDie Ausführungen der Arbeiten erfolgen in dem 2. OBERGESCHOSS INTENSIVSTATIONin 4 BauabschnittenFür Material An-und Abtransporte müssen auch die Treppenhäuser genutzt werden. In dem Erdgeschoss wird bauseits eine allgemeine Baustelleneinrichtung mit WC eingerichtet und je Bauabschnitt vor den jeweiligen Zugangstreppenhäusern nochmals eine kleine Baustelleneinrichtung für die kurzzeitige Lagerung von Kleinmaterialien. Parallel zu den geplanten Bauarbeiten in dem 2. Obergeschoss erfolgen Bauarbeiten in dem1./und 2. Untergeschoss des Objektes, d.h. die beschränkten Baustelleneinrichtungsflächen sind abzustimmen. Entsprechende Laufwege für Material-An-Abtransporte sind immer einzukalkulieren.
01.01 Kogr. 391 Baustelleneinrichtung ....01.02 Kogr. 345 Innenanstriche Wände .....01.03 Kogr. 345 Lackierarbeiten / Beschichtungen ..............01.04 Kogr. 353 Innenanstrich Decken ...........01.05 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
Bitte beachten Sie die Vergabeunterlagen und Bedingungen für die Bauleistungen.
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Hinweis zum Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation):Das Formblatt 221 wird vom Auftraggeber ausschließlich zur Transparenz und Plausibilitätsprüfung der Angebotskalkulation angefordert. Es dient nicht der Wertung und wird nicht Bestandteil des Vertrages. Die darin angegebenen Zuschlagssätze (Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) entfalten keine verbindliche Wirkung im Vertragsverhältnis.Bei späteren Nachtragsprüfungen oder Preisfortschreibungen kann der Auftraggeber diese Werte als Orientierungsgröße heranziehen, soweit sie nachvollziehbar und marktüblich sind. Maßgeblich für die Vergütung bleiben die tatsächlich nachweisbaren Kosten und die Regelungen des § 2 VOB/B.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers, einer Kündigung aus wichtigem Grund oder eines vergleichbaren, vom Auftragnehmer zu vertretenden Ausfalls den Auftrag ganz oder teilweise auf den nächstplatzierten Bieter des ursprünglichen Vergabeverfahrens zu übertragen.Voraussetzung hierfür ist, dass- der nächstplatzierte Bieter im ursprünglichen Vergabeverfahren ein wertbares Angebot abgegeben hat,- der Bieter sich ausdrücklich bereit erklärt, den Auftrag zu den Bedingungen seines ursprünglichen Angebots zu übernehmen, und- der Auftragsgegenstand in seinem wesentlichen Umfang unverändert bleibt.
Eine Übertragung ist ausgeschlossen, soweit zwischenzeitlich wesentliche Änderungen des Auftrags im Sinne des § 132 GWB eingetreten sind oder der Leistungsumfang nicht mehr dem ursprünglich ausgeschriebenen Auftrag entspricht.Die Ausübung dieser Option erfolgt nur, soweit vergabe- und gegebenenfalls zuwendungsrechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.Ein Anspruch auf Übertragung des Auftrags besteht nicht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) im Zusammenhang mit Sanierung und Malerarbeiten sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien