1. Versicherungsbestätigung gem. der Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden wie im Vertragsentwurf angegeben.
2. Referenzen mindestens 3 Stück, die den Nachweis erbringen gleichartige Leistungen bereits erbracht zu haben, die sich technisch und wirtschaftlich mit dem in Rede stehenden Auftrag vergleichen lassen.