Das Universitätsklinikum Bonn AöR beabsichtigt den Abschluss eines Servicevertrages für die Inspektion, Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle inkl. Prüfung nach DGUV V3 sowie optional Instandsetzung von ECMO Geräten inkl. Zubehör der Hersteller Getinge/Maquet und Fresenius/Xenios.
Der Auftragnehmer übernimmt die Inspektion, Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle inkl. Prüfung nach DGUV V3 für die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Geräte und deren technischem Zubehör, das zum Gerät dazugehört bzw. zur Prüfung benötigt wird, im Auftrag der Abteilung Geräte- und Medizintechnik (nachfolgend GMT genannt) im Bereich des UKB. Des Weiteren ist der Auftragnehmer in der Lage, Instandsetzungsarbeiten durchzuführen und diese optional anzubieten. Der Umfang des Auftragsvolumens ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Dem Auftraggeber wird im Anschluss an die o. g. Laufzeit eine Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Zur Inanspruchnahme der Option muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies jeweils sechs Monate vor Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist, vorlegen (A04).
Von den Bietern/Bietergemeinschaften wird die Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert (Eigenerklärung, A05).
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten (Eigenerklärung, A06). Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Auftraggeber des Referenzprojektes;- Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.);- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung etc.); - Ausführungszeitraum;- Auftragsvolumen;- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485:2003+AC:2009 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System.
Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter (Eigenerklärung, A06).