Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert. Vorbereitend hierzu sind Abbrucharbeiten, wie das Einschneiden eines neuen Türelementes, Abbruch von Mauerwänden, Änderungen von Doppelbodenkonstruktionen notwendig. Das 3. Untergeschoss liegt etwa bei -10.m bezogen auf die Zufahrtsflächen, eine direkte Zuwegung gibt es nicht. Der voraussichtliche Beginn der Bodenbelagsarbeiten im EG Halle und Schmerambulanz ist für Juni 2026 vorgesehen.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Bodenbeläge PVC (EG) beauftragt werden. Bitte beachten Sie die Vergabeunterlagen und Bedingungen für Bauleitungen.
01 Erdgeschoss Schmerzambulanz 1201.01 Baustelleneinrichtung 1201.02 Kogr. 394 Abbrucharbeiten - Rückbau Bodenbeläge 1301.03 Kogr. 325 Untergrundvorbereitung 1401.04 Kogr. 325 Bodenbeläge neu 2101.05 Kogrl. 399 sonstige Maßnahmen _ Stundenlohnarbeiten _ Material 28Bitte beachten Sie die Vergabeunterlagen und Bedingungen für die Bauleistungen
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Hinweis zum Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation):Das Formblatt 221 wird vom Auftraggeber ausschließlich zur Transparenz und Plausibilitätsprüfung der Angebotskalkulation angefordert. Es dient nicht der Wertung und wird nicht Bestandteil des Vertrages. Die darin angegebenen Zuschlagssätze (Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) entfalten keine verbindliche Wirkung im Vertragsverhältnis.Bei späteren Nachtragsprüfungen oder Preisfortschreibungen kann der Auftraggeber diese Werte als Orientierungsgröße heranziehen, soweit sie nachvollziehbar und marktüblich sind. Maßgeblich für die Vergütung bleiben die tatsächlich nachweisbaren Kosten und die Regelungen des § 2 VOB/B.
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien