Gegenstand dieses Verfahrens ist die Maßnahme "2017-037-VE02 SmartLogisticNetwork - Tunnelbau", die als Los 2 vergeben wird.
Im Rahmen der Baumaßnahme "922 SmartLogisticNetwork" plant die Universitätsklinik Bonn auf dem Gelände der Uniklinik die Errichtung einer neuen Logistikinfrastruktur zur Versorgung des Krankenhauses. Die logistische Versorgung des Uniklinikums soll in weiten Teilen durch ein unterirdisches, in einem Tunnel durch bestehende Gebäude laufendes, fahrerloses Transportsystem erfolgen. Die zentrale Anlieferung von Gütern wird künftig über ein neu herzustellendes Logistikzentrum abgewickelt (Smart Logistic Network
Die Baumaßnahme wird in zwei Teilprojekten durchgeführt. Das im Rahmen des Teilprojekts 2 ("Logistikzentrum mit Abfallzentrum") zu erstellende Tunnelbauwerk wird in drei Losen vergeben.
Die Planung sieht einen Rechtecktunnel aus Betonfertigteilen mit den lichten Abmessung 3,25 m auf 2,25 m in offener Bauweise vor. Alternativ kann die Bauausführung auch im Wege einer grabenlosen Vortriebstechnik erfolgen und als Nebenangebot angeboten werden.
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
einziges Zuschlagskriterium: "günstigster Preis"
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftemAngebotspreis erhält den Zuschlag.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Zwar liegt für das Vorhaben eine genehmigte Haushaltsunterlage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) vor. Allerdings enthält die Genehmigung die Auflage, dass der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Bonn (UKB) der für die Finanzierun. Diese Zustimmung des Aufsichtsrats des UKB steht derzeit noch aus. Sollte der Aufsichtsrat des UKB die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Projekts nicht genehmigen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht. Nachfolgeregelung im Falle der Kündigung des Auftragnehmers "Für den Fall, dass der zunächst bezuschlagte Bieter vor vollständiger Vertragserfüllung, insbesondere durch Kündigung oder Insolvenz, als Auftragnehmer ausfällt, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich das Recht vor, dem im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bieter, dessen Angebot der ursprünglichen Angebotswertung unmittelbar nachfolgte, den Auftrag zu exakt denjenigen Bedingungen (insbesondere zum Angebotspreis und den vertraglichen Konditionen), die im Rahmen des Vergabeverfahrens von diesem Bieter angeboten und geprüft wurden, anzutragen. Dies erfolgt vorbehaltlich einer erneuten technischen und rechnerischen Prüfung des Angebots des nächstplatzierten Bieters."°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen.Auf der zweiten Stufe, der Angebots- und Verhandlungsphase, fordert der Auftraggeber die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots auf. Dieses erste Angebot dient als Grundlage für Verhandlungsgespräche. Für die Wertung ist alleine das verbindliche endgültige Angebot maßgebend.Näheres regeln die Vergabeunterlagen zur Angebots-/Verhandlungsphase.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Zulassung von Nebenangeboten / Mindestanforderungen an Nebenangebote. Die Bieter haben die Möglichkeit, technische Nebenangebote einzureichen.Kaufmännische Nebenangebote sind nicht zugelassen (zum BeispielPauschalpreisangebot).Die Nebenangebote dürfen ausschließlich ein zur offenen Bauweiseabweichendes Einbringverfahren, beispielsweise mittels unterirdischem Vorpressverfahren, zum Gegenstand haben.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase, insbesondere Ziffer 4.5 der Bewerbungs-bedingungen Angebotsphase ("zur Information aus Angebotsphase")