Verfahrensangaben

Rahmenvertrag für die Aufbereitung textiler Krankenhauswäsche

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.09.2026
11.09.2026 10:00 Uhr
11.09.2026 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Bonn AöR
DE 811 917 555
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22
Einkauf
Einkauf@ukbonn.de
+49 228 287-14798

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
05315-03002-81
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473116

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
98300000-6
98311000-6
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftragnehmer hat die Aufbereitung der gesamten kundeneigenen Wäscheartikel zu über-nehmen. Eine Aufstellung dieser Textilien sowie der jeweiligen Bearbeitungsanforderungen (z.B. Waschen, Volltrocknung, Tunnelfinishen etc.) ist als Anlage C5 beigefügt. Hierbei ist von folgenden Wäschemengen pro Jahr auszugehen:

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe Datei C01-C06

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis Aufbereitung textiler Krankenhauswäsche

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis.
Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Die im Preisblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt (vgl. Preisblatt).

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Einführung der Aufbereitung textiler Krankenhauswäsche

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis.
Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Die im Preisblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt (vgl. Preisblatt).

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Versorgungssicherheit

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis.
Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Die im Preisblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt (vgl. Preisblatt).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausfallkonzept

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis.
Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Die im Preisblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt (vgl. Preisblatt).

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Umweltverträglichkeit

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis.
Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Die im Preisblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt (vgl. Preisblatt).

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDVZX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen:
Als vergleichbar gelten nur Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragswert von mehr als 40.000 kg Wäsche pro Woche.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis der Einhaltung der Richtlinie der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis der Zertifizierung Qualitätssicherungssystem nach DIN EN 14065 oder vergleichbar

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis der Zertifizierung nach Gütezeichen Qualitäts- und Hygienenachweis das Gütezeichen RAL-GZ 992/1 oder vergleichbar der letzten 3 Jahre

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis der Zertifizierung nach Gütezeichen Qualitäts- und Hygienenachweis das Gütezeichen RAL-GZ 992/2 oder vergleichbar der letzten 3 Jahre

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagement

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis über ein Ausfallkonzept und Nachweis der Sicherstellung
der Versorgung bei Produktions-/Betriebsausfall (Kooperationsvertrag
mit anderer Wäscherei unter Benennung der Havarie Konzept)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis über die integrative Beschäftigung von Mitarbeitern

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung