Der Auftragnehmer hat die Aufbereitung der gesamten kundeneigenen Wäscheartikel zu über-nehmen. Eine Aufstellung dieser Textilien sowie der jeweiligen Bearbeitungsanforderungen (z.B. Waschen, Volltrocknung, Tunnelfinishen etc.) ist als Anlage C5 beigefügt. Hierbei ist von folgenden Wäschemengen pro Jahr auszugehen:
Siehe Datei C01-C06
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis.Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht.Die im Preisblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt (vgl. Preisblatt).
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen:Als vergleichbar gelten nur Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragswert von mehr als 40.000 kg Wäsche pro Woche.
Angaben zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Nachweis der Einhaltung der Richtlinie der Kommission fürKrankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
Nachweis der Zertifizierung Qualitätssicherungssystem nach DIN EN 14065 oder vergleichbar
Nachweis der Zertifizierung nach Gütezeichen Qualitäts- und Hygienenachweis das Gütezeichen RAL-GZ 992/1 oder vergleichbar der letzten 3 Jahre
Nachweis der Zertifizierung nach Gütezeichen Qualitäts- und Hygienenachweis das Gütezeichen RAL-GZ 992/2 oder vergleichbar der letzten 3 Jahre
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagement
Nachweis über ein Ausfallkonzept und Nachweis der Sicherstellungder Versorgung bei Produktions-/Betriebsausfall (Kooperationsvertragmit anderer Wäscherei unter Benennung der Havarie Konzept)
Nachweis über die integrative Beschäftigung von Mitarbeitern