Strahlenschutzplanung für den Neubau Zentralklinikum 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn
Gegenstand der Ausschreibung sind Sachverständigenleistungen Strahlenschutz (strahlenschutztechnische Planungs- und Baubegleitung) im Rahmen des Neubaus Zentralklinikum - 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) errichtet als Maximalversorger einen Ersatzneubau für das Operative Zentrum als zweiten Bauabschnitt des neuen Zentralklinikums im funktionalen Zusammenhang mit dem im Bau befindlichen Herzzentrum (1. Bauabschnitt). Das Gebäude umfasst Erdgeschoss, vier Obergeschosse und ein Untergeschoss mit u. a. Zentral-OP mit 16 OP-Sälen, Intensivpflege mit 48 Betten, Allgemeinpflege mit 130 Betten, Ambulanzflächen sowie CT- und MRT-Diagnostik; die Nutzfläche beträgt ca. 17.000 m².Strahlenschutzrelevant sind nach derzeitigem Planungsstand insbesondere zwei CT-Räume für Interventionen, drei CT-Räume mit Narkose, drei Eingriffsräume, ein Gipsraum, die Intensivstation mit 48 Einbettzimmern (mobile Röntgenarbeiten), zwei Hybrid-OP (Monoplan-Angiographie), 14 OP-Säle mit radiologischen Systemen bzw. mobilem CT sowie drei Röntgenaufnahmeräume.Die Leistungen umfassen die Ermittlung der strahlenschutzrelevanten Anforderungen, die Erstellung und Fortschreibung des Strahlenschutzkonzepts, Abschirmberechnungen einschließlich Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte, die Dimensionierung der Abschirmbauteile, die Prüfung der Entwurfs-, Ausführungs- und Montageplanung sowie der Leistungsverzeichnisse, die Abstimmung mit Objekt-, Tragwerks-, TGA- und Medizintechnikplanung sowie den Geräteherstellern und die baubegleitende Kontrolle der Abschirmmaßnahmen. Nicht Gegenstand sind die TÜV-Abnahmen der Großgeräte sowie das Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren, die der Auftraggeber selbst erbringt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Leistungsstufe 1 (Vorplanung) wird verbindlich beauftragt; Leistungsstufe 2 (Entwurfsplanung), Leistungsstufe 3 (Ausführungsplanung und Vergaben) und Leistungsstufe 4 (baubegleitende Leistungen und Dokumentation) sowie die Bedarfsposition werden optional abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Die angegebene Laufzeit entspricht der voraussichtlichen Gesamtdauer bei vollständiger Beauftragung aller Leistungsstufen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise; ein Anspruch auf Abruf weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Zudem kann sich durch den Abruf eine Veränderung der Laufzeit ergeben. Die inital zu vergebende Leistung und verbundene Laufzeit beträgt lediglich 7 Monate
Bewertet wird das wertbare Honorarangebot gemäß Preisblatt (Wertungssumme). Das niedrigste wertbare Honorar erhält 10 Punkte. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional in Relation zum niedrigsten Honorar gemäß der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Zuschlagsmatrix/Preiswertungsformel. Rundung und Wertungsregeln gemäß Vergabeunterlagen.
Bewertet wird die Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung anhand der Angaben im Formblatt "Projektteam" (Berufserfahrung in Jahren sowie Projekterfahrung als Projektleitung). Die Punktevergabe erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Zuschlagsmatrix; für die Gesamtwertung wird der Mittelwert der Einzelbewertungen gebildet
Verbindlich beauftragt wird zunächst Leistungsstufe 1 (Vorplanung). Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Leistungsstufen 2 bis 4 sowie die Bedarfsposition "zusätzliche Planungs- und Bauberatung" (geschätzt 10 Einsätze) ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung abzurufen. Der Abruf steht unter dem Vorbehalt des Projektfortschritts, des tatsächlichen Bedarfs sowie der Bereitstellung der erforderlichen Haushalts- und Fördermittel. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. Der geschätzte Auftragswert umfasst gemäß § 3 Abs. 1 VgV den Gesamtwert aller Leistungsstufen einschließlich der Optionen.
Die geschätzte Auftragssumme berücksichtigt den Gesamtwert aller Leistungsstufen einschließlich der optionalen Leistungen gemäß § 3 Abs. 7 VgV.
Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines komplexen Krankenhaus-Sonderbaus und erfordert eine enge interdisziplinäre Abstimmung mit der Objektplanung, den Fachplanungen sowie den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des Projekts Anpassungen des Leistungsumfangs vorzunehmen, sofern dies aus projektbezogenen, genehmigungsrechtlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich wird. Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen ausschließlich auf vertraglicher Grundlage.
Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen unter Nutzung digitaler Planungs- und Kommunikationsstrukturen.
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, §§ 14, 15 VgV durchgeführt. Gegenstand ist die stufenweise Beauftragung von Sachverständigenleistungen Strahlenschutz (strahlenschutztechnische Beratung, Planungsprüfung, Strahlenschutzkonzept, Abschirmberechnungen sowie baubegleitende Kontrolle der Abschirmmaßnahmen) für den Neubau Zentralklinikum - 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn. Die Beauftragung erfolgt in vier Leistungsstufen (Leistungsstufe 1: Vorplanung; Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung; Leistungsstufe 3: Ausführungsplanung und Vergaben; Leistungsstufe 4: baubegleitende Leistungen und Dokumentation) zuzüglich einer Bedarfsposition für zusätzliche Planungs- und Bauberatung. Verbindlich beauftragt wird zunächst nur Leistungsstufe 1. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen oder auf Abruf der Bedarfsposition besteht nicht. Die HOAI enthält für die Leistungen keine Honorarregelungen; die Vergütung erfolgt über Pauschalpreise je Leistungsstufe und einen Einheitspreis je Einsatz. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien (Honorar 70 %, Erfahrung des Personals 30 %) erteilt. Die Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (Ingenieurvertrag 2022-067-776).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt hat.Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird (§ 160 Abs. 3 GWB).
Universitätsklinikum Bonn (AöR)Stabsstelle Baurecht und Baubeschaffung (SBB)Venusberg-Campus 153127 Bonn
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich gemäß § 55 VgV.Die Angebotsöffnung wird elektronisch über die Vergabeplattform durchgeführt.Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.Über die Angebotsöffnung wird eine Niederschrift erstellt.
siehe Vergabeunterlagen
Nachweis mindestens eines Referenzprojekts der strahlenschutztechnischen Planung bzw. Planungs- und Baubegleitung (mindestens Strahlenschutzkonzept und Abschirmberechnungen) für den Neubau oder wesentlichen Umbau eines Krankenhauses oder Klinikums mit mindestens fünf strahlenschutzrelevanten Räumen (z. B. CT, Röntgen, Angiographie, OP mit Röntgeneinrichtung). KO-Kriterium 2: Nachweis mindestens eines Referenzprojekts der strahlenschutztechnischen Planung bzw. Planungs- und Baubegleitung für einen Hybrid-OP, einen Angiographie-Arbeitsplatz oder einen interventionellen CT-Arbeitsplatz in einem Krankenhaus oder Klinikum, einschließlich Abschirmberechnung und baubegleitender Kontrolle der Abschirmmaßnahmen. Die Referenzen müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein; die Fertigstellung darf nicht vor dem 01.01.2016 liegen. Beide KO-Kriterien können durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden. Die Angaben sind unter Verwendung der Referenzliste (Vordruck 3) vollständig zu machen. Die Nichterfüllung eines KO-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.Die Nichterfüllung dieses Kriteriums führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Unvollständige oder fehlende Angaben führen ebenfalls zum Ausschluss.
Die benannte Projektleitung oder die benannte stellvertretende Projektleitung verfügt über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (§ 74 StrlSchG i. V. m. § 47 StrlSchV) für den Anwendungsbereich Röntgendiagnostik/Interventionsradiologie. Die Bescheinigung der zuständigen Stelle ist dem Formblatt Projektteam beizufügen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Pauschalen und nach dem jeweils erreichten Leistungsstand.Die Abrechnung erfolgt leistungsbezogen nach Abschluss einzelner Leistungsstufe gegen prüffähige Rechnung.Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Die Ausführung des Auftrags erfolgt auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Infrastrukturplanung sind unter Beachtung der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen eines laufenden Klinikbetriebs zu erbringen und in enger Abstimmung mit der Objektplanung, der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie den weiteren vom Auftraggeber beauftragten Planungsbeteiligten durchzuführen.