Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beabsichtigt - treuhänderisch für die Stadt Münster - den Umbau und die Umnutzung des ehemaligen Offiziers-Kasinos zum Begegnungs- und Demokratieort im York-Quartier in Münster Gremmendorf. Das Gebäude dient zukünftig als offener Demokratieort für alle Bevölkerungsgruppen. Eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes ist im Rahmen des denkmalschutzrechtlich möglichen und sinnvollen geplant. Das Bestandgebäude befindet sich im York-Quartier in Münster Gremmendorf. Die Erbringung der Planungsleistungen (LPH 1-9 gem. HOAI) erfolgt durch einen Generalplaner.
Das Gebäude umfasst eine gesamt Bruttogrundfläche 2.822m² und eine Nutzungsfläche von rund 1.340m² bzw. eine Netto-Raumfläche von rund 1.655m².Derzeit ist angedacht, dass die Auftraggeberin die Bauleistungen in Einzelgewerken vergibt. Folgende Vergaben sind derzeit vorgesehen:- Nichtkonstruktiver Rückbau- Gerüst- Dachdecker/Klempner- Zimmerarbeiten- Sanierung Holzkonstruktion- Fenster, Sonnenschutz- Aufzug- Rohbauarbeiten- Trockenbau- Elektro - Lüftung- Heizung- Sanitär- Abdichtungsarbeiten- Einblasdämmung- Innentüren- Putzarbeiten- Sanierung Sockelmauerwerk- Estrich- Schlosser- Hohlraumboden- Malerarbeiten- Bodenbelagsarbeiten- Betonwerkstein/Fliesen- WC-Trennwände- Schließanlagen- Gebäudereinigung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben, einschließlich Unterschrift des Referenzgebers
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durch die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.