Aufgrund von Einschränkungen bei den Oberbodenlieferungen zur Stadt Lünen kam es zu Abweichungen vom vorgesehenen Bauablauf.Das Pausieren der Oberbodentransporte über einen Zeitraum von zwei Monaten sowie die Begrenzung der Tagesmenge auf ca. 55 LKW-Ladungen pro Tag führten dazu, dass Oberboden, der nicht in der ersten Charge nach Lünen geliefert werden konnte, bei der Baustelle "Im Dicken Dören" zwischengelagert werden musste.Die erforderliche Zwischenlagerung war nicht Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Zudem werden die aufgrund der Begrenzung der täglichen Liefermenge entstandenen Mehrkosten berücksichtigt.
Die Städte Waltrop und Lünen haben vor Beginn der Baumaßnahme "Im Dicken Dören" eine Vereinbarung über die Übernahme von Oberboden von der Fläche "Im Dicken Dören" in Waltrop zum Einbau auf der Zechenbrache Viktoria in Lünen getroffen.Nach Abschluss der Vereinbarung wurden von Seiten der Stadt Lünen Einschränkungen in Bezug auf die Oberbodenlieferungen vorgenommen. Zum einen wurde das Pausieren der Oberbodentransporte über zwei Monate gefordert, zum anderen wurde die Tagesmenge auf ca. 55 LKW-Ladungen pro Tag beschränkt. Diese logistischen Zwänge der Stadt Lünen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Herrichtung der Fläche "Im Dicken Dören" nicht bekannt. Durch das geforderte Aussetzen der Lieferungen musste der Oberboden, der nicht in der ersten Charge nach Lünen geliefert werden konnte, bei der Baustelle "Im Dicken Dören" zwischengelagert werden. Diese Zwischenlagerung war nicht Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs. Ebenso war die Tagesliefermenge in der ursprünglichen Ausschreibung nicht eingeschränkt.
Durch folgende Maßnahmen soll eine bisherige Kulturfläche für eine gewerbliche Folgenutzung bautechnisch vorbereitet werden:
- Bau von Baustellenzufahrt, Baustraßen, Modellieren von Erdwällen in Randlagen,- Aufnehmen, Externe Verwertung von sauberem, humosen Oberboden,- Aufnehmen, verfestigen mit Bindemittel, verdichteter Wiedereinbau von Rekuboden,- Externe Anlieferung von RC-Material, Abdeckung des verfestigten Bodens,- Temporäre Bauwasserhaltung mit Vorklärung und Pufferung im Abfluss.
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
keine