Herstellung eines ersten Teilstücks eines Behelfsfahrstreifens mit einer Länge von ca. 100 m entlang der Mengeder Straße (L 609). Der Behelfsfahrstreifen dient der Aufrechterhaltung des motorisierten Individualverkehrs in beiden Fahrtrichtungen während der späteren Umbauarbeiten an der L 609.
Die zugrunde liegenden Abstimmungen zwischen der Stadt Waltrop und Straßen.NRW zur Herstellung des Behelfsfahrstreifens konnten erst Ende Januar 2025 abgeschlossen werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Herrichtungsarbeiten daher noch nicht bekannt und im Hauptauftrag nicht enthalten. Eine spätere Umsetzung des Behelfsfahrstreifens im Zuge der Erschließungsarbeiten ist aufgrund der dann bestehenden Flächen- und Platzverhältnisse nicht möglich.
Durch folgende Maßnahmen soll eine bisherige Kulturfläche für eine gewerbliche Folgenutzung bautechnisch vorbereitet werden:
- Bau von Baustellenzufahrt, Baustraßen, Modellieren von Erdwällen in Randlagen,- Aufnehmen, Externe Verwertung von sauberem, humosen Oberboden,- Aufnehmen, verfestigen mit Bindemittel, verdichteter Wiedereinbau von Rekuboden,- Externe Anlieferung von RC-Material, Abdeckung des verfestigten Bodens,- Temporäre Bauwasserhaltung mit Vorklärung und Pufferung im Abfluss.
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
keine