Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Bildung eines Bieterpools an Fachplaner*innen, für die fachplanerischen Belange und Fragestellungen der Kultur Ruhr GmbH.
Leistungsanforderungen
Grundsätzliche Aufgaben der Technischen Fachplanung insgesamt
Bei der technischen Planung aller künstlerischen Projekten der Kultur Ruhr GmbH kommen mehrere zu berücksichtigende Aufgaben zusammen:- Ausarbeitung von Vergabeempfehlungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Aufgaben einschließlich Erstellung von diesbezüglichen Leistungsverzeichnissen und vorbereitender Materialrecherche und entsprechender Kostenermittlung- Ressourcen-, Personal- und Materialplanung
Aufgaben der Technischen Fachplanung bei der Ruhrtriennale / CWR
- Selbständige Planung der Einrichtung des Veranstaltungsortes zur technischen Um-setzung der künstlerischen Anforderungen - Eigenverantwortliche zeichnerische Umsetzung der Planungen in den Bereichen Bühne / Beleuchtung / Medientechnik (CAD) - Eigenverantwortliche zeichnerische und technische Umsetzung von Bühnenbildent-würfen (CAD)
Aufgaben der Technischen Fachplanung bei Urbane Künste Ruhr
- Technische Prüfung Ausstellungsorte hinsichtlich Eignung (meist handelt es sich bei den Orten um keine etablierten Orte für Kunst, vielmehr müssen sie als solche oftmals noch komplett erschlossen und ertüchtigt werden)- Technische Prüfung der Machbarkeit der künstlerischen Entwürfe (Mitwirkung bei der Erarbeitung eines final abgestimmten Projektentwurfs, der technischen, finanziellen, organisatorischen und genehmigungsrelevanten Standards genügt)- Technische Umsetzungsplanung:o Ertüchtigung Ausstellungsorteo Begleitung und Kontrolle der Produktionsphase unter Berücksichtigung von künstlerischen, technischen, zeitlichen und genehmigungsrelevanten Aspekten
Die auszuführende Leistung kann ortsungebunden, z.B. im Homeoffice ausgeführt werden.
siehe GWB §160ff
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen, Nachweise, Erklärungen nachzufordern.
Gewerbeschein oder Bestätigung des Finanzamts über die angemeldete freiberufliche Tätigkeit (z.B. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
Eigenerklärung über Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Vorlage einer bereits bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (mit Vordruck aus Anlage 1 "Formulare")
Eigendarstellung relevanter Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. tabellarischer Lebenslauf / Berufsbiografie)
Referenzen (mind. 1) über die Tätigkeit als Technische*r Fachplaner*in unter Angabe der bearbeiteten Bereiche (Gesamtplanung und/oder Fachplanung für Bühne, Licht, Ton, Video, Ausstattung bzw. Umsetzung Ausstellungsdesign) und des Auftraggebers (ggf. mit Vordruck aus Anlage 1 "Formulare")
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023