Im Rahmen der Modernisierung und Standardisierung der Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte plant die Universitätsklinik Düsseldorf die Beschaffung und Implementierung einer umfassenden technischen Ausstattung zur maschinellen Aufbereitung flexibler Endoskope sowohl im Bereich der Endoskopie als auch in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).
Ziel des Projekts ist die Sicherstellung einer sicheren, validierbaren und reproduzierbaren Aufbereitung flexibler Endoskope unter Einhaltung aller geltenden normativen und hygienischen Anforderungen sowie die Gewährleistung eines höchstmöglichen Maßes an Patientensicherheit.Gegenstand der Beschaffung sind Reinigungs- und Desinfektionsgeräte für Endoskope (RDG-E) in Durchreicheausführung gemäß DIN EN ISO 15883-1 und -4 sowie den einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Lieferung und Integration der erforderlichen Wasch- und Vorreinigungsarbeitsplätze, einschließlich höhenverstellbarer Reinigungstischanlagen, Vorreinigungsgeräten mit integriertem Dichtigkeitstest, Adapter- und Lagerungssystemen sowie Dokumentations- und IT-Systemen. Sämtliches für eine vollständige und durchgängige Prozessintegration erforderliches Zubehör ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.Im Bereich der AEMP umfasst der Leistungsumfang zusätzlich die Lieferung eines Trockenschranks sowie eines höhenverstellbaren Beckens für die Vorreinigung. Die Installation erfolgt in bestehenden Räumlichkeiten unter konsequenter Einhaltung der räumlichen Trennung von unreinen und reinen Bereichen gemäß den vorliegenden Planungs- und Ablaufunterlagen. Sämtliche RDG-E sind als Durchreichevarianten auszuführen.
Brutto Angebotspreis in Euro.
Technik + Konzept
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Unterlagen werden gem. VgV nachgefordert, sofern zulässig.
- Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle)
- Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde- Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
Erklärung des Bieters, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Es werden drei Referenzen über vergleichbare frühere Aufträge gefordert. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:- Alle Referenzleistungen müssen die Lieferung und Installation von Reinigungs- und Desinfektionsgeräte für Endoskope (RDG-E) in Durchreicheausführung enthalten. Davon müssen mindestens zwei Projekte an Unikliniken realisiert wurden sein.- Durchführung innerhalb der letzten 5 Jahre.- Projektumfang von vergleichbarer Größe oder Komplexität, brutto Auftragswert >0.5 Mio. Euro.- Der brutto Auftragswert ist für jede Referenz anzugeben.- Bei mindestens zwei Projekten muss der Umbau im laufenden Betrieb stattgefunden haben.
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)Siehe Eignungs- und Mindestkriterien