Gegenstand des Vergabeloses ist die Erweiterung und Erneuerung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (BMA/SAA)in den Gebäuden 18.11-18.13 des Uniklinikum Düsseldorf UKD einschließlich Lieferung, Montage, Verkabelung undbetriebsfertiger Inbetriebnahme. Die Ausführung erfolgt im laufenden Klinikbetrieb. Die Arbeiten sind daher abschnittsweiseund in kleinteiligen Bauabschnitten über einen längeren Zeitraum auszuführen. Die Anlagen sind in das bestehendeAnlagennetz des UKD zu integrieren.
Wesentliche Anlagendaten Brandmelde- und Alarmierungsanlage- 1 Stück Brandmeldezentrale- 1 Stück Feuerwehranlaufstelle- 25 Stück Nichtautomatische Brandmelder- 1.120 Stück Automatische Brandmelder (mit und ohne Signalgeber)- 5 Stück Rauchansaugsysteme- 2 Stück Linienförmige Rauchmelder- 20 Stück Optische oder akustische Signalgeber- 1 Stück Alarmierungsanlage- 2 Stück Sprechstellen- 130 Stück Lautsprecher- 900 m Kabel und Leitungen bis 3x2,5- 11.000 m Leitungsnetz BMA- 5.000 m Leitungsnetz SAA- 850 m Leitungsführungskanäle 15/15 bis 60/230 mm- 2.200 m Panzerrohr EN 16 bis EN 63
Brutto Angebotspreis in Euro.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vor Auftragserteilung eine Urkalkulation einzufordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Aufforderung eines Angebotes (gemäß § 3b Abs. 3 Nr. 2 EU VOB/A) erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist der Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Wesentliche Preisangaben werden nicht nachgefordert.
- Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes)
Nachweis (ersatzweise Eigenerklärung des Bieters) der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle) .
- Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde- Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
Erklärung des Bieters, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Erklärung des Bieters, dass er im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat
Referenzen über die Ausführung von Lieferungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Lieferung vergleichbar sind (Auftragswert in EUR netto, Name des Kunden sowie Name und Telefonnummer des jeweiligen Ansprechpartners).
Angaben zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Nachweis zu Berufs- / Betriebs- Haftpflichtversicherung (Deckungssummen sind auf das jeweilige Projekt abzustimmen)
Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr; Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar) - auf Verlangen der Vergabestelle
Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (ersatzweise Eigenerklärung des Bewerbers).
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)Siehe Eignungs- und Mindestkriterien