Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als Auftraggeberin (nachfolgend Auftraggeberin genannt) hat für die Bürostandorte Münster und Düsseldorf IT-Supportleistungen vergeben.
Die Auftraggeberin hat Vor-Ort-IT-Supportleistungen ("Field Service") für die Standorte Münster und Düsseldorf vergeben. Die Auftraggeberin bezieht zentrale IT-Services über einen externen IT-Kooperationspartner, der u.a. den Betrieb der zentralen IT-Infrastruktur und IT-Services und den zentralen Service Desks betreibt, Störungen und Service Requests annimmt, klassifiziert und betreibt, ein zentrales Ticketsystem betreibt, den 2nd- und 3rd-Level-Support erbringt und Remote-Support für Anwender leistet. Die im Rahmen vergebenen Leistungen umfassen lokale Unterstützungsleistungen vor Ort in Münster und Düsseldorf, insbesondere für die Fälle, bei denen eine Bearbeitung durch den zentralen Service Desk nicht remote möglich ist. Der Auftragnehmer fungiert als verlängerter Arm ("Remote Hands") des zentralen IT-Kooperationspartners am Standort der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag zweimal um bis zu jeweils 9 Monate zu verlängern.
Preis
Qualifikation und Erfahrung des Personals
Servicekonzept
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Auftragnehmer optional mit weiteren IT-Supportleistungen zu beauftragen, insbesondere zur Unterstützung bei neuen technischen Anlagen und Rollouts, zusätzlichen Supportleistungen bei Sonderprojekten und der temporären Unterstützung bei erhöhtem Supportbedarf.
Sowohl die Teilnahme- als auch die Angebotsfrist wurden aufgrund von Dringlichkeit verkürzt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen