Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich ausdrücklich weder um eine Auftragsbekanntmachung noch um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Durch die Durchführung der Markterkundung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, auf Grundlage der Markterkundung ein Vergabeverfahren durchzuführen, und ist an deren Ergebnisse nicht gebunden. Die Teilnahme begründet keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Berücksichtigung in einem etwaigen späteren Vergabeverfahren. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unentgeltlich. Den teilnehmenden Unternehmen werden keine Kosten erstattet, die ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme, der Ausarbeitung von Stellungnahmen, Konzepten oder der Übermittlung von Unterlagen entstehen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für eine spätere Beteiligung an einem Vergabeverfahren und hat keinen Einfluss auf die Zuschlagschancen eines Unternehmens. Der Auftraggeber bittet interessierte Marktteilnehmer um substanzielle, nachvollziehbare und belegte Rückmeldungen, insbesondere zur technischen Möglichkeit der vollständigen Integration, zu den einschlägigen Zertifizierungen sowie zu etwaigen technischen Hindernissen bei der Umsetzung. Sollte ein Unternehmen einzelne Anforderungen nicht erfüllen können, wird es ausdrücklich gebeten, dies offenzulegen und die technischen oder rechtlichen Hindernisse zu benennen. Sollte keine Rückmeldung eingehen, wird der Auftraggeber davon ausgehen, dass das Unternehmen die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse unverzüglich per E-Mail zu bekunden. Die separat erhältlichen Unterlagen geben einen genauen Überblick über den Leistungsgegenstand, die technischen Anforderungen und das weitere Vorgehen der Markterkundung.
Das Memorandum kann formlos per E-Mail bei der Vergabestelle vergabe@uk-essen.de angefordert werden. Im Anschluss an die Auswertung der eingereichten Unterlagen können ausgewählte Interessenten eingeladen werden, ihre Konzepte im Rahmen eines strukturierten Dialogs näher zu erläutern. Diese Vertiefung kann in Form eines Vor-Ort-Termins oder ersatzweise per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Sämtliche im Rahmen der Markterkundung übermittelten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Mit der Teilnahme erklären sich die Interessenten damit einverstanden, dass ihre eingereichten Konzepte, Bewertungen, Vorschläge und sonstigen Erkenntnisse zur Vorbereitung einer möglichen Beschaffung sowie zur Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen genutzt und soweit erforderlich an den Auftraggeber weitergegeben werden dürfen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Auftraggeber gewährleistet den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Eine Weitergabe von im Rahmen der Markterkundung erlangten Informationen an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme des Auftraggebers selbst sowie ggf. von durch ihn beauftragten Beratungsunternehmen (RSM Ebner Stolz Partnerschaft mbB) und, soweit zur Beurteilung der technischen Machbarkeit erforderlich, in Abstimmung mit dem Interessenten und nach dessen Freigabe der SAP Deutschland SE & Co. KG. Sofern der Auftraggeber auf Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung ein Vergabeverfahren einleiten sollte, wird er geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Verfälschung des Wettbewerbs auszuschließen. Hierzu zählen insbesondere die Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen, die Bereitstellung relevanter Informationen für alle Bewerber und Bieter sowie die Festlegung angemessener Fristen.
Voraussichtliche Zeitplanung:
- Veröffentlichung der Markterkundung: 30.09.2026
- Anforderung des Informationsmemorandums: unverzüglich nach Veröffentlichung
- Interessenbekundung und Einreichung der Erstkonzeption: 21.10.2026, 10:00 Uhr
- Präsentationen und Interviews sowie Abschluss der Markterkundung: 10/2026
Bitte beachten Sie folgenden zusätzlichen Hinweis. Die Angabe eines Veröffentlichungsdatums ist systembedingt verpflichtend auszufüllen. Dies entfaltet keine Bindung für den Auftraggeber.