Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm führt eine unverbindliche europaweite Markterkundung zur Vorbereitung eines ÖPP ((Öffentlich-Private Partnerschaft) - Vergabeverfahrens durch.
Anmietungeines - gegebenenfalls noch zu errichtenden - Dienstgebäudesfür das Justizzentrum Siegen (Landgericht, Amtsgericht, Arbeitsgericht, Staatsanwaltschaft und ambulanter Sozialer Dienst)
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm - beabsichtigt, zur Unterbringung des Justizzentrums Siegen ein bürgerfreundliches, barrierefreies, modernes und energieeffizientes Gebäude anzumieten. Auf einer Hauptnutzfläche von ca. 10.800 m² zuzüglich Verkehrs- und Sanitärflächen sind 26 Sitzungssäle sowie Büro-, Funktions- und Archivräume unterzubringen.Gesucht wird ein Mietobjekt im erweiterten Innenstadtbereich, das vom Hauptbahnhof gut zu erreichen ist und über eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrs- und Wegenetz sowie an den ÖPNV verfügt.Die Laufzeit des Mietvertrages sollte zunächst 25 Jahre betragen. Nach geplanter Durchführung eines ÖPP (Öffentlich-Private Partnerschaft) - Vergabeverfahrens im Jahr 2027 soll voraussichtlich Anfang 2028 ein Vertrag zur Realisierung des Projekts abgeschlossen werden.Im Rahmen einer unverbindlichen Markterkundung werden Interessenten gebeten, ihr Interesse zur Vermietung eines - gegebenenfalls noch zu errichtenden - geeigneten Objektes bis spätestens zum 29.05.2026 schriftlich an die:
Präsidentin des Oberlandesgerichts Heßlerstraße 5359065 Hamm
zu richten.
Zum Zeitpunkt der Interessensbekundung muss sich das Grundstück bzw. das Mietobjekt in der rechtlichen Verfügungsgewalt des Anbieters befinden.
Für Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm Herr Rocholl (Tel.: 02381 / 272-4502) zur Verfügung.
Diese Veröffentlichung ist keine Vorinformation im engen Sinne, sondern dient der Markterkundung. Ziel ist es Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Optionen am Markt realistisch sind. Mit der Markterkundung soll ein Überblick über die am Markt verfügbaren Optionen verschafft werden, um ein sachgerechtes, wirtschaftliches und marktgerechtes Vergabeverfahren vorzunehmen. Gegenstand dieser Vorinformation ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig. Die übermittelten Angaben werden vertraulich behandelt und begründen weder einen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens noch eine Vorentscheidung über dessen Ausgestaltung oder Ausgang.