Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm führt eine unverbindliche Markterkundung zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens durch.
Anmietung eines - gegebenenfalls noch zu errichtenden - Dienstgebäudes für das Amtsgerichts Lemgo
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm - beabsichtigt, zur Unterbringung des Amtsgerichts Lemgo ein bürgerfreundliches, barrierefreies, modernes und energieeffizientes Gebäude mit langfristiger Bindung anzumieten. Auf einer Hauptnutzfläche von max. ca. 2.800 m² zuzüglich Verkehrs- und Sanitärflächen sind 7 Sitzungssäle sowie Büro-, Funktions- und Archivräume unterzubringen.Gesucht wird für frühestens Ende 2027 / Anfang 2028, gegebenenfalls auch deutlich später ein Mietobjekt im erweiterten Innenstadtbereich, das vom Bahnhof gut zu erreichen ist und über eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrs- und Wegenetz sowie an den ÖPNV verfügt.Im Rahmen einer unverbindlichen Markterkundung werden Interessenten gebeten, ihr Interesse zur Vermietung eines - gegebenenfalls noch zu errichtenden - geeigneten Objektes bis spätestens zum 13.11.2026 schriftlich an die:
Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm Heßlerstraße 53 59065 Hamm
zu richten.
Für Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm Herr Rocholl (Tel. 02381/ 272-4502) zur Verfügung.
Zusätzliche InformationenDiese Veröffentlichung ist keine Vorinformation im engen Sinne, sondern dient der Markterkundung. Ziel ist es Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Optionen am Markt realistisch sind. Mit der Markterkundung soll ein Überblick über die am Markt verfügbaren Optionen verschafft werden, um ein sachgerechtes, wirtschaftliches und marktgerechtes Vergabeverfahren vorzunehmen.Gegenstand dieser Vorinformation ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig. Die übermittelten Angaben werden vertraulich behandelt und begründen weder einen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens noch eine Vorentscheidung über dessen Ausgestaltung oder Ausgang.