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HR-Software für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Auf der Horst 25
48147
Münster
Deutschland
eva-maria.thoring@zahnaerzte-wl.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEKDV3M

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEKDV3M/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer EVB-IT Rahmenvereinbarung über Cloudleistungen betreffend die Bereitstellung einer Personalverwaltungssoftware einschließlich Nutzungsüberlassung, Einführungs-/ Konfigurationsleistungen, softwarespezifischem Support sowie Schulungen für die Mitarbeitenden der KZVWL nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird - bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von sieben Jahren einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten - wie folgt beziffert:

- Monatliche Grundgebühr für die Bereitstellung der
Personalverwaltungssoftware und den damit
einhergehenden technischen Support 84 Stück
- Monatliche Lizenz für die Nutzung der
Personalverwaltungssoftware (für 175 Mitarbeitende) 14.700 Stück
- IT-Beratungsleistungen 84 Stunden
- Schulungen 14 Stück

Eine (Mindest-) Abnahmeverpflichtung der KZVWL besteht nicht.

Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gelten die folgenden verbindlichen Höchstabnahmegrenzen - bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von sieben Jahren einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten:

- Monatliche Grundgebühr für die Bereitstellung der
Personalverwaltungssoftware und den damit
einhergehenden technischen Support 84 Stück
- Monatliche Lizenz für die Nutzung
der Personalverwaltungssoftware (für 250 Mitarbeitende) 21.000 Stück
- IT-Beratungsleistungen 105 Stunden
- Schulungen 28 Stück

Die KZVWL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (= 2 Vertragsjahre, Grundlaufzeit). Die vertragsgemäße Bereitstellung der Personalverwaltungssoftware ("Go Live") muss innerhalb von drei Monaten nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils wiederkehrend um einen weiteren Monat, soweit sie nicht monatlich von einer der beiden Parteien gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 84 Monate ab Zuschlagserteilung (= 7 Vertragsjahre, Höchstlaufzeit). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Niedrigster Preis
60
Qualität
40

1. Preisangaben:

a) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Folgenden auch "Preisblatt") zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
b) Einheitliche unverbindliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der KZVWL im Preisblatt angegebenen Mengenangaben.
c) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
d) Das Preisblatt errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Netto-Gesamtpreis. Bieter haben hiervon ausgehend selbst die Mehrwertsteuer (bezogen auf den Netto-Gesamtpreis) zu ermitteln und an dafür vorgesehener Stelle in das Preisblatt einzutragen. Das Preisblatt errechnet sodann automatisch den Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis).
e) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 60 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

2. Qualität:

a) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich der Voreintragungen der KZVWL maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
b) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 jeweils direkt neben das für das jeweils maßgebliche Unterkriterium vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
c) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
d) In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

- Benutzerfreundlichkeit der Konfigurationsoberfläche 20 % (= 20 Punkte)
- Prozessabbildung in der HR-Software 20 % (= 20 Punkte)

Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert:

- Benutzerfreundlichkeit der Konfigurationsoberfläche: Erwartet wird eine auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung, wie die Konfigurationsoberfläche der HR-Software eine intuitive Nutzung durch nicht-IT-affine Mitarbeitende der KZVWL zur eigenständigen Anpassung systemseitiger Einstellungen im laufenden Betrieb ermöglicht.

- Prozessabbildung in der HR-Software: Erwartet wird eine auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung, wie die HR-Software die Personalverwaltungsprozesse der KZVWL systemseitig abbildet, um eine strukturierte, konsistente, medienbruchfreie Durchführung personalbezogener Vorgänge auf Grundlage einer einheitlichen Datenbasis zu ermöglichen.

e) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
f) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die KZVWL die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

3. Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

Ausführungsfristen

S. Vertragsbedingungen.

Laufzeit bzw. Dauer

84

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Bereitstellung einer HR-Software einschließlich softwarespezifischem Support und Schulungen) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bereitstellung einer HR-Software einschließlich softwarespezifischem Support und Schulungen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 300.000 Euro betragen haben.
(3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Referenzen

a) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 07.03.2023 bis zum 06.03.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
b) Mindestanforderungen:
Mindestens 3 Referenzen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen (kumulativ):
(a.) Bereitstellung einer cloudbasierten Personalverwaltungssoftware
(b.) einschließlich softwarespezifischem Support und Schulungen
(c.) für einen Referenzkunden mit mindestens 200 Mitarbeitenden
(d.) über einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten im Produktivbetrieb
(e.) im Zeitraum vom 07.03.2023 bis zum 06.03.2026
c) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
d) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 VgV bleibt unberührt.
e) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

2. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl

a) Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) ersichtlich ist.
b) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 VgV bleibt unberührt.
c) Mindestanforderung:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2023, 2024 und 2025 pro Jahr mindestens fünf Vollzeitäquivalente betragen haben.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.04.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

16.05.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Unterauftragnehmer
a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 26 UVgO zulässig.
b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden.
c) Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 UVgO hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden.
d) Der Auftraggeber kann gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 UVgO von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 34 UVgO den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 05/ 05a: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen.
e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 34 UVgO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen.
g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber dem Auftraggeber.
h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer.
i) Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3.
a) Bestandteile der EVB-IT Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
(1) der Text der Rahmenvereinbarung
(2) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der KZVWL des Auftraggebers
(3) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
(4) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
(5) Anlage 04: Qualitätskonzept (= Vordruck 09)
(6) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
(7) Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) und Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a), zusammen auch Anlagenkonvolut 6 genannt - soweit relevant -
(8) Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) und Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (=Vordruck 05a), zusammen auch Anlagenkonvolut 7 genannt - soweit relevant -
(9) Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
(10) Richtlinie Nutzung von Cloud-Diensten des Auftraggebers
(11) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL
(12) Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz
(13) Richtlinie zum Lieferantenmanagement
(14) Kriterienkatalog für Cloudleistungen (Anlage 14), inklusive Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB nach Maßgabe von Ziff. 1.2.4 mit Anhang I und II (Anlage 14a)
(15) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) des Auftragnehmers
(16) Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
b) Ergänzend gelten:
für die von dieser Rahmenvereinbarung umfassten Cloudleistungen die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) sowie für die von dieser Rahmenvereinbarung umfassten IT-Beratungsleistungen die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung und danach
die auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen und die auftragnehmerseitigen AGB gemäß "Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB", dort "I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag"

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen;
a) Vordruck 01: Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenz & Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten)
d) Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
e) Vordruck 04a: Eigenerklärung MiLoG (§ § 19 Abs. 3 MiLoG)
f) Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
i) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Un-teraufträgen bei Angebotsabgabe (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 26 UVgO zumutbar)
k) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a: Nachweis Unterauf-tragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 26 UVgO zumutbar)
l) Vordruck 08: Preisblatt
m) Vordruck 09: Qualitätskonzept (max. 10 Seiten, Word-Format)
n) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

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