Sonderreinigung an RLT-Anlagen auf dem Campusgelände und den Außenliegenschaften der Ruhr-Universität Bochum.
Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneinspektion sind weitere Maßnahmen nach VDI 6022 notwendig geworden.
Jede befallene Anlage muss sondergereinigt werden und die Reinigung mit einer weiteren Hygieneinspektion überprüft
werden. Sowohl für die Sonderreinigung als auch die Hygieneinspektion ist ein Bericht und eine Zusammenfassung der
Ergebnisse zu erstellen.
Beginn nach Abschluss der aktuell laufenden Hygieneinspektion, spätestens jedoch in der 36. KW 2026.