Reinigungsdienstleistungen
Interimsvergabe der Reinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung) in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen an 2 Standorten (K20 und K21)
Derzeit ist die Firma S&M Facility Services GmbH. Fichtenstr.117, 40233 Düsseldorf per Rahmenvereinbarung mit der umfassenden Reinigungsdienstleistung für die beiden Häuser K20/K21 beauftragt. Die Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2026.
Aufgrund der unvorhersehbaren Verzögerung der Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens über die Reinigungsdienstleistungen wegen einer Umstellung der IT Landschaft der Kunstsammlung ist nicht mit einer rechtzeitigen Auftragserteilung bis zum 01.01.2027 zu rechnen.
Die erforderlichen Hygienestandards wären dann nicht mehr sichergestellt. Eine interimsweise Beauftragung der S&M Facility Services GmbH. Fichtenstr.117, 40233 Düsseldorf nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages für zwei Monate ist somit besonders dringlich und unverzüglich vorzunehmen, um bis zu einer Neubeauftragung durch eine garantierte Reinigung des Museums K20 und des K21 den Museumsbetrieb als Erfüllung des Auftrags der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der kulturellen Daseinsvorsorge zu gewährleisten.
Es wird beabsichtigt, den Vertrag mit S&M Facility Services GmbH. Fichtenstr.117, 40233 Düsseldorf nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen (03.11.2026), gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abzuschließen
Eine Ausschreibung für die Beauftragung der Reinigungsdienstleistung ab dem 01.03.2027 befindet sich in Vorbereitung und wird in Kürze veröffentlicht.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist.