(1) Der Bieter weist in jedem Los seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage mindestens einer Referenz über die mindestens 12 Monate ununterbrochene Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG für Bildungseinrichtungen nach den Vorgaben der DGVU Vorschrift 2 aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist mit einer losspezifischen Mindestanzahl betreuter Personen. Für die einzelnen Lose gelten folgende Mindestanzahlen bereuter Personen:
- Los 1: mindestens 41 000 Personen,
- Los 2: mindestens 24 000 Personen,
- Los 3: mindestens 60 000 Personen,
- Los 4: mindestens 51 000 Personen,
- Los 5: mindestens 31 000 Personen.
(2) Der Bieter weist darüber hinaus in jedem Los seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage einer Erklärung zu mindestens einer Referenz über die mindestens 12 Monate ununterbrochene Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes einschließlich psychosozialer Beratung in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nach.
(3) Eine Referenz, die sowohl die Mindestanforderungen an die Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes für Bildungseinrichtungen als auch die Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes einschließlich psychosozialer Beratung betrifft, kann für beide Kategorien benannt werden.
(4) Bei den Referenzen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, Anzahl der betreuten Personen, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) erforderlich. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber - falls erforderlich - Auskünfte einholen darf.
(5) Zur Nachweisführung ist die 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.