Auftragsgegenstand sind Dienstleistungen zum Betrieb, zur Pflege und zur Weiterentwicklung der länderübergreifenden schulischen Fachanwendung "DigLu - Digitales Lernen Unterwegs" als Software-as-a-Service (SaaS).Der Leistungsumfang umfasst den laufenden SaaS-Betrieb einschließlich Wartung und Support sowie nachrangige Leistungen zur fachlichen und technischen Weiterentwicklung der bestehenden Anwendung.Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit der Länder der Bundesrepublik Deutschland unter Federführung des Landes Nord-rhein-Westfalen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen weisungsgebunden gegenüber dem federführenden Land und in Abstimmung mit den vorgesehenen länder-übergreifenden Gremien- und Steuerungsstrukturen.
Betrieb, die technische Betreuung, der Anwendersupport, Schulung und Weiterentwicklung eines webbasierten Learning-Management-Systems (LMS) im Software-as-a-Service-Modell (SaaS). Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.Nicht Gegenstand der Vergabe sind die Beschaffung, Überlassung oder Lizenzierung der Anwendung DigLu als Bestandssystem sowie die Beschaffung proprietärer Standardsoftware als funktionaler Kern der Lösung.
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag durch einseitige Erklärung an den Auftragnehmer dreimal um jeweils zwölf weitere Monate verlängern.
Teile der Leistung (insbesondere SaaS-Betrieb, Betrieb mobile Apps, Level-III-Support, Betrieb der Informations- und Servicewebsite sowie Entwicklungsleistungen) werden am Sitz des Auftragnehmers erbracht.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
Die Bewertung erfolgt angebotsvergleichend in Anlehnung an Schulnoten. Es werden 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen.Positiv bewertet wird, wenn das Konzept- eine klar strukturierte und nachvollziehbare Projektorganisation mit eindeutig zugeordneten Rollen und Verantwortlichkeiten erkennen lässt,- ein Projektteam mit für die Umsetzung der Leistungen geeigneten fachlichen Kompetenzen und einschlägigen Erfahrungen vorsieht,- praktikable und transparente Kommunikations- und Abstimmungsprozesse für die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den beteiligten Projektakteuren darstellt.
Die Bewertung erfolgt angebotsvergleichend in Anlehnung an Schulnoten. Es werden 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvor-stellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen. Positiv bewertet wird ein nachvollziehbares und schlüssiges Vor-gehen zur Priorisierung, Planung und Umsetzung von Weiterentwicklungen der Anwendung DigLu sowie zur Integration von Änderungen in den laufenden Betrieb unter Sicherstellung der Systemstabilität.
Die Bewertung erfolgt angebotsvergleichend in Anlehnung an Schulnoten. Es werden 0-5 Punkte (0: ungenügend bis 5: sehr gut) vergeben, je nachdem wie gut die Ausführungen die Zielvorstellungen der Auftraggeberin bei diesem Kriterium erfüllen.Positiv bewertet wird, wenn das Konzept- eine nachvollziehbare und praktikable Herangehensweise zur Umsetzung eines strukturierten Dokumentations- und Infor-mationsmanagementsystems für das Projekt DigLu erkennen lässt,- eine geeignete Organisation der Projektdokumentation ein-schließlich einer geeigneten Dokumentationsplattform vorsieht,- Maßnahmen darstellt, die einen verlässlichen Wissenstransfer im Projektteam sowie gegenüber dem Auftraggeber während der Projektlaufzeit unterstützen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass für die ausgeschriebene Leistung ein jährlicher Finanzrahmen von 250.000,00 EUR (netto) zur Verfügung steht. Dieser Betrag stellt die Obergrenze der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel dar.Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn das nach Maßgabe der Zuschlagskriterien zu bezuschlagende Angebot den vorgenannten jährli-chen Finanzrahmen von 250.000,00 EUR (netto) überschreitet. Im Falle einer Aufhebung aus dem vorgenannten Grund bestehen keine Ansprüche der Bewerber oder Bieter auf Fortführung des Vergabeverfahrens. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber die Aufhebung nicht zu vertreten hat.Die Bewerber und Bieter werden gebeten, den genannten Finanzrahmen bei ihrer Kalkulation zu berücksichtigen.
Das Verfahren wird als zweistufiges Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber fünf, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsphase einzuladenden Unternehmen auf Grundlage einer Bewertung der eingereichten Referenzen mit Punktevergabe.
1. Einsatzkontext der LMS-Referenz (Formblatt 7): Bei der Auswahlentscheidung wird berücksichtigt, ob das im Referenzprojekt eingesetzte Lernmanagementsystem oder ein funktional vergleichbares webbasiertes Bildungssystem im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit eingesetzt wurde.Die Berücksichtigung solcher Referenzprojekte dient dazu, Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen landesrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Diese Erfahrungen sind für den Auftragsgegenstand relevant, da eine rechtskonforme Abstimmung landesspezifischer Anforderungen erforderlich ist.Einsatz in einem Bundesland - 0 Punkte;Länderübergreifender Einsatz in mindestens zwei Bundesländern mit mindestens quartalsweise durchgeführten projektbezogenen Abstimmungsprozessen - 15 Punkte.2. Zusammenarbeit mit Ministerien (Formblatt 8): Weiter wird berücksichtigt, ob die im Referenzprojekt dargestellte Zusammenarbeit mit Ministerien (oder gleichwertigen Behörden oder Einrichtungen) über die Mindestanforderung von zwei Ministerien (oder gleichwertigen Behörden oder Einrichtungen) hinausging. Zusammenarbeit mit 2 Ministerien (oder gleichwertigen Behörden oder Einrichtungen) - 0 Punkte;Zusammenarbeit mit 3 oder mehr Ministerien (oder gleichwertigen Behörden oder Einrichtungen) - 10 Punkte;Maximal zu erreichende Punkte 10 Punkte.3. Gesamtpunktzahl:Maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl 25 Punkte.4. Losentscheid:Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf fünf nach vollständiger Anwendung der vorstehenden Auswahlkriterien aufgrund von Punktegleichheit nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.