Hierbei handelt es sich zunächst um den Teilnahmewettbewerb.
Sollten bis zu fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht haben.
Sollten mehr als fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so wählt der Auftraggeber fünf Teilnahmeanträge aus.
Informationen hierzu sind der Anlage "Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen.