Hierbei handelt es sich zunächst um den Teilnahmewettbewerb.
Sollten bis zu drei wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht haben.
Sollten mehr als drei wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so wählt der Auftraggeber drei Teilnahmeanträge aus.
Informationen hierzu sind der Anlage "Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen.