Die Wartung der Wärme- und Kälteversorgungsanlagen findet an der Hochschule Bielefeld (kurzHSBI) am Standort Interaktion 1 in 33619 Bielefeld statt. Das Gebäude der HSBI besteht aus 11Hörsäle, 200 Seminarräume, Laborräumen, Werkstätten, Bibliothek, Cafeteria und Büros für Lehrendeund Verwaltung. Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage mit 950 Stellplätzen.Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau nach §54 BauO NRW und um ein Gebäudemittlerer Höhe gemäß §2 Abs. 3 BauO NRW. Das Gebäude beinhaltet eine Versammlungsstättegemäß §1SBauVO, Maximale Gebäudeabmessungen 201 x 127 m.Das Gebäude besteht aus drei unterirdischen Geschossen und sechs oberirdischen Geschossenund verfügt über eine Nutzgesamtfläche von 84.864 qm.
Die Hochschule Bielefeld verfügt über eine CAFM-Software. Aus dem CAFM-System "noch im Aufbau" oder in Papierform erhält die/der AN seine technischen Wartungsaufträge (Anlagenliste). In der Anlagenliste sind alle Umluftkühlgeräte mit Standort, Raumangaben und Anlagenkennzeichnungs-schlüssel (AKS) aufgeführt. Der AKS wurde in Form eines QR-Code auf dem Umluftkühlgeräte angebracht. Ein schneller Abgleich z.B. zum Austasuch von Informationen zwischen dem ULK vor Ort und der Datenbank kann jederzeit erfolgen.Mit der strukturierten Aufbereitung der Anlagendaten und deren konse-quente Verwendung in CAFM-Systemen können die anstehenden Wartungen terminlich besser geplant und umgesetzt werden. Hierbei wird das Ziel der Hochschule verfolgt, Störungen bzw. Einschränkungen von Forschung und Lehre auf ein Minimum zu begrenzen. Aus Gewährleistungs- und Haftungs-gründen erfolgt die Wartung der Umluftkühlgeräte auf der Grundlage der Herstellervorgaben (siehe Arbeitskarten). Um den derzeitigen Anlagenbe-stand und deren Anlagendaten aktuell zu halten, werden im Aktualisierungs-prozess die AN mit eingebunden. Zur Aktualisierung der Anlagendaten ver-pflichtet sich der AN Änderungen des Bestandes als auch deren Komponen-ten der Aufttraggeber/in (AG) unverzüglich mitzuteilen bzw. auf dem ihm vorliegenden Ausdruck zu vermerken und ggf. nach Absprache mit dem AG den QR-Code an der Anlage zu ergänzen. Auf der Anlagenliste sind Informa-tionen zum Hersteller, Typ des Umluftkühlgerätes, Kondensatpumpe, Raumnummer und Erreichbarkeit einzutragen. Fehlende QR-Codes an den Umluftkühlegräten sind nach Absprache mit dem AG zu ergänzen.
Nach Abschluss der kompletten Wartung ggf. auch nach Abschluss von Teil-bereichen sind vom AN unverzüglich die nachfolgenden Unterlagen beste-hend aus- Anlagenliste,- Mängelliste- Wartungsberichte mit Beurteilung der Anlage- Aktualisierte Anlagenliste- Reparaturangebotean den Verantwortlichen des TGM einzureichen.
Nach Abschluss der Wartungsaktivitäten sind die aufgeführten Tätigkeiten der Arbeitskarte mit den durchgeführten Wartungstätigkeiten des AN zu besprechen und falls eigene Wartungsprotokolle verwendet werden abzu-gleichen. In diesem Gespräch sind bei der Wartung entdeckte Mängel der Anlage entweder sofort, am Ende der Woche, oder am Ende der Wartung dem TGM-Verantwortlichen mitzuteilen, um je nach Erfordernis geeignete und schnelle Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefährdung und zur Sicher-stellung der Betriebssicherheit einleiten zu können.Eine Prozessbeschreibung "Wartung Umluftkühlgeräte" ist auf der nachfol-genden Seite nochmals in tabellarischer Form beschrieben und als Organi-gramm dem Leistungsverzeichnis beigefügt.Die "Prozessbeschreibung "Wartung Umluftkühlgeräte", die Verwendung von Arbeitskarten, sowie Rückgabe aller Unterlagen gemäß Prozess und die Aktualisierung von Bestandsdaten werden Vertragsbestandteil und sind vom Auftragnehmer einzuhalten.
Der Auftragnehmer räumt der Auftraggeberin ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Ver-tragslaufzeit zu den Bedingungen dieses Vertrags um je 12 Monate ein. Die Erklärung der Auftraggebe-rin, dass sie das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Vertrags-laufzeit bzw. des jeweiligen Optionszeitraums beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die maximale Vertragslaufzeit geht somit bis zum 01.07.2030.
Summe der Jahreswerte für die Wartungen der RLT-Anlagen gemäß Leistungsverzeichnis.Die Wartungen an RLT-Anlagen werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet.Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Dieweiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieterangebotenen Nettopreis.
Summe der Jahreswerte für die Instandsetzung der RLT-Anlagen gemäß Leistungsverzeichnis.Die Instandsetzung an RLT-Anlagen werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet.Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Dieweiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieterangebotenen Nettopreis.
Die Entfernung vom Unternehmensstandort des Lieferanten zum Projektstandort wird auf Grundlage von Google Maps(kürzeste Fahrstrecke) bewertet.Nachhaltigkeitsaspekt:Eine geringere Entfernung reduziert nicht nur Transportkosten, sondern auch die durch den Transport verursachten CO 2-Emissionen. Durch die Bevorzugung standortnaher Lieferanten wird die Umweltbelastung verringert und ein Beitrag zumKlimaschutz geleistet. Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft gestärkt, was langfristig nachhaltigeWertschöpfungsketten fördert.Betrieblicher Vorteil:Die Nähe des Lieferanten ermöglicht zudem kürzere Reaktionszeiten bei akuter Instandsetzungsmaßnahgmen an RLTAnlagenbei z.B. Ausfall. Dadurch kann die Betriebssicherheit erhöht und Ausfallzeiten minimiert werden.
Bei der Instandhaltung von technischen Anlagen sind gemäß TRBS 1203 Befähigte Personen einzusetzen. Um dieBefähigung nachzuweisen, muss das eingesetzte Personal über entsprechende Nachweise verfügen:A1 Fachkundige Personen RLT gemäß TRBS 1203Mindestens 3 namentlich benannte PersonenAnforderung: Fachkundig für RLT-Anlagen gemäß TRBS 1203Nachweise: einschlägige Berufsausbildung, mind. 3 Jahre Berufserfahrung an RLT-AnlagenA2 Hygienefachkundige Personen nach VDI 6022 Kategorie BMindestens 3 namentlich benannte PersonenAnforderung: Sachkundiger für Hygienetätigkeiten an RLT-Anlagen nach VDI 6022, Kategorie BGültiger Nachweis: (nicht älter als 3 Jahre)A3 Fachkunde Brandschutzklappen (BSK)Mindestens 3 namentlich benannte PersonenAnforderung: Fachkunde für Prüfung, Wartung und Instandhaltung von BrandschutzklappenNachweis: Herstellerschulung oder einer anerkannten Schulungsstelle, Kenntnisse der einschlägigen Regelwerke (z. B. DINEN 15650, DIN 14677, Herstellerangaben)
Entfernung des Auftragnehmers zur HSBI wurde in den Bewertungskriterien aufgenommen.
Direkt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes NRW.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Vergabeportal des Landes NRW
Mitarbeiter*innen der Vergabestelle der Hochschule Bielefeld werden die Angebote öffnen.
Fehlenden Unterlagen können durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bei der Instandhaltung von technischen Anlagen sind gemäß TRBS 1203 Befähigte Personen einzusetzen. Um dieBefähigung nachzuweisen, muss das eingesetzte Personal über entsprechende Nachweise verfügen:- Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnischen Anlagen nach Kategorie B "Sachkundiger für Hygienetätigkeitennach VDI Richtlinie 6022"- Fachkundiger für Brandschutzklappen- Nachweis der einzusetzenden Befähigte Personen über Fachkenntnisse Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen,EntrauchungsanlagenNachweis für die Befähigten Personen zur Instandhaltung von z.B. Lüftungsanlagen d.h. die Befähigte Person hat einenAbschluss in einer Fachrichtung mit technischem Bezug und eine 3-jährige Berufserfahrung für die Tätigkeiten in derentsprechenden Phase. Nachweis der Fachkenntnis Lüftungsanlagen /z.B. Auffrischungsschulungen, Wissen über denaktuellen Stand des technischen Regelwerks.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3.000.000,00 Euro
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise überdie erlaubte Berufsausübung
Siehe Vergabeunterlagen.