Zusätzliche Informationen
Bei dieser Vorinformation handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB. Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen sind. Die Bekanntmachung erfolgt unter Bezugnahme auf die Richtlinie 2014/24/EU.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den folgenden Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben:
Tecan Deutschland GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 23
D-74564 Crailsheim
Verfahrensart ist das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU).
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S).
Die Lieferungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
A. Nachhaltigkeit und Systemarchitektur
Das System muss als hochintegrierte Automatisierungsplattform ausgeführt sein und eine möglichst geringe Stellfläche aufweisen, die nach der initialen Installation nicht mehr erweitert werden kann. Gleichzeitig muss die Plattform so konzipiert sein, dass zukünftige technische Erweiterungen und die Integration zusätzlicher Funktionseinheiten möglichst innerhalb der bestehenden Systemfläche realisiert werden können. Dadurch sollen eine langfristige Nutzung der Investition, eine flexible Anpassung an zukünftige Anwendungen sowie ein effizienter Umgang mit der verfügbaren Laborfläche gewährleistet werden.
Für die initiale Entwicklung der Applikationen auf dem Liquidhandlingsystem soll die primäre Pipettiereinheit eine Luftverdrängungspipettierung mit Einwegspitzen ermöglichen, um probenbedingtem Carry-Over und Kreuzkontaminationen sicher auszuschließen. Gleichzeitig besitzt eine solche Einheit einen geringen laufenden Wartungsaufwand.
Darüber hinaus soll die Plattform über eine weitere Pipettiereinheit mit Flüssigkeitsverdrängung und waschbaren Festnadeln besitzen. Diese Pipettiereinheit ist vorgesehen, um auch anspruchsvolle Flüssigkeiten präzise und reproduzierbar verarbeiten zu können. Gleichzeitig soll dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, bei geeigneten Anwendungen auf Einwegverbrauchsmaterialien zu verzichten und damit nachhaltig Verbrauchs- und Betriebskosten zu reduzieren.
Als Fazit wird die Kombination beider Pipettiereinheiten für weit entwickelt Applikationen einen kostengünstigen und nachhaltigen Betrieb von Routineapplikationen ermöglichen.
Die Automatisierungsplattform muss zudem über eine ausreichend große Arbeitsfläche verfügen, um mindestens zwei Probenvorbereitungs-Workflows gleichzeitig auf der Plattform betreiben und unabhängig voneinander parallelisieren zu können. Hierfür wird eine möglichst hohe Kapazität von nutzbaren Arbeitspositionen benötigt.
Um unterschiedliche Prozessschritte und zukünftig hinzukommende Multiomics-Workflows effizient parallelisieren und dadurch den Probendurchsatz erhöhen und gleichzeitig ein kosteneffizientes Arbeiten ermöglichen zu können, ist insbesondere die Möglichkeit des parallelen Betriebs mehrerer unabhängig steuerbarer Transport-, Pipettier- und Greifoperationen erforderlich. Eine Mehrarm-Architektur ermöglicht hierbei eine effizientere Nutzung der Plattform, reduziert Wartezeiten zwischen einzelnen Prozessschritten und sorgt im Endeffekt für eine bessere Wirtschaftlichkeit.
B. Anforderungen an Probenvorbereitung und Betrieb
Das System muss die Verwendung gängiger Laborgefäße und standardisierter Mikrotiterplattenformate unterstützen und diese für die automatisierte Durchführung der Methoden systemseitig verwalten können. Die Plattform muss darüber hinaus modular konfigurierbar und nachrüstbar sein, sodass bestehende Arbeitsabläufe angepasst und zukünftige Applikationen mit veränderten Anforderungen ohne grundlegenden Austausch von Systemkomponenten realisiert werden können.
Für die geplanten Multiomics-Probenvorbereitungsverfahren muss das System sowohl automatisierte Filtrations- und Elutionsschritte unter Verwendung von Überdruck (Positivdruckfiltration) als auch entsprechende Verfahren zur Reduktion des Volumens unter Vakuum (Evaporator) unterstützen. Insbesondere muss die Verarbeitung von 96-Well-Filter- und SPE-Platten automatisiert möglich sein. Diese Funktionen sind erforderlich, um unterschiedliche Verfahren zur Aufreinigung, Fraktionierung und Anreicherung von Analyten in einer gemeinsamen Automatisierungsplattform abbilden zu können.
Zur Minimierung von probenbedingtem Carry-Over und Kreuzkontaminationen muss die primäre Pipettiereinheit mit Luftverdrängung und Einwegspitzen arbeiten können. Darüber hinaus muss das System über geeignete technische Maßnahmen zur Vermeidung bzw. frühzeitigen Erkennung einer unbeabsichtigten Kontamination der Pipettiereinheit und weiterer Systemkomponenten verfügen. Dies ist insbesondere bei der Verarbeitung klinischer Proben von Bedeutung, da eine Übertragung von Probenbestandteilen zwischen einzelnen Proben die analytischen Ergebnisse nachfolgender Multiomics-Messungen beeinflussen kann.
Die Plattform muss die Integration von Drittgeräten und zusätzlichen Funktionseinheiten ermöglichen. Hierdurch soll die automatisierte Einbindung weiterer für die Probenvorbereitung relevanter Prozessschritte ermöglicht werden, ohne die gesamte Automatisierungsplattform ersetzen zu müssen.
Für die geplante Parallelisierung verschiedener Probenvorbereitungsverfahren muss das System mehrere Transport-, Pipettier- und Greifoperationen unabhängig voneinander ausführen können. Dadurch sollen unterschiedliche Workflows auf einer gemeinsamen Plattform etabliert und parallel betrieben werden können. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, erhöht den möglichen Probendurchsatz und reduziert Stillstands- und Wartezeiten zwischen einzelnen Prozessschritten.
Die Installation, Inbetriebnahme und technische Abnahme des Systems am vorgesehenen Betriebsort muss durch qualifiziertes Fachpersonal des Auftragnehmers erfolgen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die konfigurierte Plattform entsprechend den vorgesehenen technischen Spezifikationen installiert, funktionsfähig übergeben und für den vorgesehenen Betrieb qualifiziert wird.
Zur Sicherstellung einer hohen Pipettiersicherheit muss das System über eine geeignete Flüssigkeitsstandserkennung und Prozessüberwachung verfügen. Hierdurch müssen insbesondere fehlende bzw. unzureichende Flüssigkeitsmengen sowie fehlerhafte Aspirationsvorgänge erkannt und entsprechend verarbeitet werden können. Diese Funktion ist für die geplanten Multiomics-Verfahren von besonderer Bedeutung, da insbesondere bei der automatisierten Trennung und Abnahme definierter Flüssigkeitsphasen eine reproduzierbare Positionierung der Pipettierspitze und eine sichere Erkennung des Aspirationsvorgangs erforderlich sind.
Für die automatisierte Verarbeitung mehrphasiger Proben muss das System eine druckbasierte Detektion von Flüssig-Flüssig-Grenzflächen ermöglichen. Die Phasenerkennung muss ohne zwingende kamerabasierte Detektion realisierbar sein und eine automatisierte, reproduzierbare und präzise Abnahme definierter Flüssigkeitsphasen ermöglichen. Diese Funktion ist insbesondere für die standardisierte Verarbeitung klinischer Proben relevant, bei denen nach Zentrifugation oder Extraktion unterschiedliche Flüssigkeitsphasen gezielt voneinander getrennt und anschließend für verschiedene Multiomics-Analysen weiterverarbeitet werden sollen.
C. Erweiterbarkeit für zukünftige Anwendungen
Die Automatisierungsplatfform muss so ausgelegt sein, dass zukünftig automatisierte Zentrifugationsschritte für 96-Well-Mikrotiterplatten integriert werden können. Die Zentrifugation soll insbesondere zur automatisierten Trennung von Flüssigkeitsphasen sowie zur Sedimentation von Präzipitaten (z.B. Partikel) eingesetzt werden können. Dies ist notwendig um die Probenvorbereitung für LC-MS Analysen ohne Kontaminationen durch Partikel durchzuführen, die eine anschließende chromatographische Trennung durch Verstopfung der HPLC-Säulen verhindern können. Gleichzeitig soll die Zentrifuge optional kühl bar sein, um die Degradation von Temperatur sensitiven Analyten zu verringern. Vollblutproben können so automatisiert aufgearbeitet werden, um Zellen und Partikel sicher zu entfernen. Dazu sind Zentrifugalkräfte bei kleineren Zellen (z.B. Thrombozyten, Bakterien) bis zu 3000g und bei Partikeln mit einem Durchmesser von ca. 1 Mikrometer bis zu 5000 g notwendig. Die Integration soll innerhalb der bestehenden Systemarchitektur und ohne Erweiterung der erforderlichen Stellfläche erfolgen. Eine spätere Nachrüstung muss ohne grundlegende Modifikation der bestehenden Plattform und mit vertretbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand möglich sein.
D. Nutzbarkeit und Betrieb
Aufgrund der geplanten Nutzung durch unterschiedliche Anwendergruppen muss das System über ein integriertes Benutzer- und Rechtemanagement verfügen. Die Benutzer müssen sich eindeutig am System anmelden können; zudem müssen unterschiedliche Benutzerrechte und Zugriffsberechtigungen für Methoden, Funktionen und Systemparameter verwaltet werden können. Dadurch soll eine kontrollierte Nutzung der Plattform sowie eine nachvollziehbare Durchführung und Verwaltung der automatisierten Probenvorbereitungsverfahren gewährleistet werden.
Das System muss über eine anwenderfreundliche Bedien- und Eingabeschnittstelle verfügen, die auch weniger erfahrene Anwender bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung automatisierter Methoden unterstützt. Hierzu sollen insbesondere kontextbezogene Bedienhinweise, strukturierte Arbeitsabläufe und die Einbindung von anwenderspezifischen Arbeitsanweisung.