Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Dienstleistungsvertrag ausgeschrieben, um die örtliche Unterbringung der Akademie für die Fortbildung in der Steuerverwaltung (die "Fortbildungsakademie") sicherzustellen. Die Fortbildungsakademie muss als behördliche Institution der Finanzverwaltung NRW im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Dienstleistungsvertrag für die Fortbildungsakademie einschließlich aller Komponenten des Dienstleistungspakets, sodass eine einheitliche Leistung des Auftragnehmers für den Betrieb der Fortbildungsakademie vorliegt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber über 5 Jahre.
Die Vertreterin des Auftraggebers, die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, ist eine Behörde der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und die zentrale Bildungsstätte der Finanzverwaltung zur Durchführung der Veränderungs- und Anpassungsfortbildung.
Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Dienstleistungsvertrag ausgeschrieben, um die örtliche Unterbringung der Akademie für die Fortbildung in der Steuerverwaltung (die "Fortbildungsakademie") sicherzustellen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein umfassendes exklusives Nutzungsrecht an dem Betriebsgrundstück der Fortbildungsakademie einschließlich der Fortbildungsimmobilie ein, um die Dienstleistungen des Auftragnehmers gemäß dem Dienstleistungsvertrag (Anlage 9) in Anspruch zu nehmen. Die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die zukünftige Beschaffenheit der Fortbildungsimmobilie nebst entsprechender Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen werden im Dienstleistungsvertrag (Anlage 9) definiert.
Die Fortbildungsakademie muss als behördliche Institution der Finanzverwaltung NRW im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beträgt 10 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber über 5 Jahre.
Einmalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber über 5 Jahre
Für das Kriterium 1 - Konzept können insgesamt maximal 500 Punkte erreicht werden.In dem Konzept sind die in der Anlage 5 Bewertungsmatrix aufgeführten Unterkriterien unter Berücksichtigung der aufgeführten Darstellungsinhalte detailliert zu beschreiben und der Erfüllungsgrad der Anforderungen darzustellen.Die Verteilung der Punkte innerhalb eines Unterkriteriums erfolgt gleichmäßig auf die jeweiligen Darstellungsinhalte. Die Bewertung für den jeweiligen Darstellungsinhalt bemisst sich nach der Tabelle in Anlage 5 Bewertungsmatrix. Die erreichten Punkte für die Darstellungsinhalte eines Unterkriteriums werden addiert. Nach Wertung aller Unterkriterien werden die hierfür jeweils erreichten Punkte addiert. Die Summe bildet die Punktzahl für das Kriterium 1 - Konzept.
Die Bewertung der Präsentation des Konzepts (Vermittlung und Teamzusammenarbeit) erfolgt nach Anlage 5 Bewertungsmatrix.
Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis wird mit 400 Punkten bewertet. Ein Angebot, dessen wertungsrelevanter Angebotspreis doppelt so hoch ist wie der niedrigste wertungsrelevante Angebotspreis wird mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebotspreise wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Maßgeblich für die Preiswertung sind die Angaben im Vordruck 11 Preisblatt.
Der Auftraggeber führt ein gestuftes Verfahren durch. Im Teilnahmewettbewerb hat er bis zu fünf Bieter anhand ihrer Eignung ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indikativen Erstangebotes aufgefordert. Nach Eingang der indikativen Erstangebote fanden Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche statt, in denen die technischen und vertraglichen Anforderungen sowie die weiteren Konditionen verhandelt wurden.
Im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche wurden die Verhandlungsergebnisse zusammengeführt und die ausgewählten Bieter wurden auf Grundlage von überarbeiteten Vergabeunterlagen aufgefordert, ihr Angebot zu optimieren und ein verbindliches Angebot abzugeben.
Mit den ausgewählten Bietern fanden Termine zur Präsentation des Konzepts statt.
Nach Prüfung der verbindlichen Angebote wurde auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.