Rahmenvertrag über die Lieferung geschützter Active-Key-Tastaturen für den Einsatz im OP-Bereich (IP68), Modell AK-C8100F-UVS-W/GE
1. Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung und hat zunächst eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Das UKM ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf Monate. Auch während der Verlängerungszeiträume kann das UKM den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate. Nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
2. Preise und Preisanpassungen
Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich Festpreise. Eine Preisanpassung kann frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ausschließlich in folgenden Fällen verlangt werden:
Gesetzliche Änderungen: Einführung neuer oder wesentliche Erhöhung bestehender Steuern, Abgaben oder gesetzlich vorgeschriebener Gebühren, soweit diese die vertragsgegenständlichen Lieferungen unmittelbar betreffen.
Behördliche Auflagen: Neue behördliche Vorgaben oder Auflagen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nachweislich zusätzliche Kosten verursachen.
Außergewöhnliche Kostensteigerungen: Nachweisliche und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhung wesentlicher Kostenbestandteile, insbesondere der Rohstoff-, Energie- oder Transportkosten, um mehr als 10 % gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Eine Preisanpassung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die nachgewiesene Kostenveränderung tatsächlich auf den vereinbarten Preis auswirkt. Die maßgeblichen Kostensteigerungen und ihre Auswirkungen auf den Preis sind durch den Auftragnehmer vollständig und nachvollziehbar nachzuweisen. Das Preisanpassungsverlangen ist dem UKM mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Eine Preisanpassung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des UKM und gilt nicht rückwirkend. Das UKM ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang eines ordnungsgemäß begründeten Preisanpassungsverlangens außerordentlich zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen. Nachweisliche Senkungen der maßgeblichen Kostenbestandteile sind bei der Preisgestaltung entsprechend zu berücksichtigen.
3. Geschätzte Abrufmenge und Höchstmenge
Der voraussichtliche Bedarf beträgt etwa 165 Stück je Vertragsjahr. Bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten ergibt sich daraus eine unverbindlich geschätzte Gesamtmenge von 660 Stück. Die Schätzmenge beruht auf den bisherigen Verbrauchsmengen und dem derzeit absehbaren zukünftigen Bedarf. Sie dient ausschließlich der Angebotskalkulation und begründet weder eine Mindestabnahmeverpflichtung des UKM noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Menge. Der tatsächliche Bedarf kann innerhalb der einzelnen Vertragsjahre schwanken. Die für ein Vertragsjahr genannte Schätzmenge stellt keine jährliche Höchstmenge dar. Nicht ausgeschöpfte Mengen können in späteren Vertragsjahren abgerufen werden; ebenso kann die Schätzmenge in einzelnen Vertragsjahren überschritten werden. Die verbindliche Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 800 Stück. Mit Erreichen dieser Höchstmenge ist der Rahmenvertrag ausgeschöpft. Weitere Abrufe sind anschließend nicht mehr zulässig, auch wenn die maximale Vertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde. Rechte und Pflichten aus bereits erteilten Einzelbestellungen bleiben hiervon unberührt. Wird die Höchstmenge nicht erreicht, endet die Abrufmöglichkeit spätestens mit Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit. Die Mindestabrufmenge je Einzelbestellung beträgt mindestens 20 Stück. Die konkrete Lieferverpflichtung des Auftragnehmers entsteht jeweils erst mit Zugang des einzelnen Abrufs durch das UKM.
4. Bisherige Verbrauchsmengen
Die Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre stellen sich wie folgt dar:
2022: 145 Stück
2023: 120 Stück
2024: 160 Stück
2025: 160 Stück
2026: bislang 220 Stück, Stand: 29.09.2026