Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation stellen. Eventuelle Aufklärungsgespräche werden ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen können nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV über die Kommunikationsplattform durchgeführt werden.
Es werden nur Nachweise und Erklärungen nachgefordert, die die Eignung des Bieters betreffen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne Registrierung selbständig über Fragen und Antworten sowie über Änderungspakete informieren müssen.
Ohne Ihre Registrierung können wir Sie mangels Kenntnis Ihrer Kontaktdaten nicht über die Änderungen informieren. Nur wenn Sie sich registrieren, werden Sie automatisch über jegliche Änderungen informiert.